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Abb. 1: Denkmalgeschützter Zunftstein
aus dem Jahr 1496, Mühlestraße
10, eingemauert in die Hauswand
im zweiten Geschoss, aus:
BILHARZ, Bernhard: Das Zunftwesen
in Kenzingen, in: Die Pforte
10 und 11 (1990/91), S. 115.
Wer heutzutage mit wachsamen Augen durch das
damals zünftig geprägte Stadtviertel läuft, kann
noch immer Anhaltspunkte für das Zunftleben
innerhalb der mittelalterlichen Stadt entdecken.
Neben den offensichtlichen Straßennamen, wie
z.B. der Zunftgasse oder der Metzgergasse,
lässt sich auch ein noch weitaus selteneres
Erbe der Zünfte entdecken. Dabei handelt es
sich um einen unter Denkmalschutz stehenden
Zunftstein aus dem Jahre 1496. Dieser befindet
sich auf dem hinteren Gebäude des damaligen
Zunfthauskomplexes.30
Hierbei handelt es sich um einen Stein mit einer
Rundsäule auf der rechten und einer sechsseitigen
Säule auf der linken Seite mit den entsprechenden
18 Zunftwappen (Abb. 1, Abb. 4). Die beiden
Säulen sind mit einem Rundwappen verbunden,
welches die Zunftzeichen der vier Hauptzünfte
Kenzingens (Metzger, Bäcker, Wagner und
Weber) trägt.31 Hierbei handelt es sich wohl
um das am besten erhaltende Zeugnis des
Zunftwesens innerhalb der Stadt.
Bei den zuvor genannten Hauptzünften (Abb.
2) handelt es sich um die ältesten der Stadt.32
Für die hierzu gehörende Metzgerzunft kann die
früheste urkundliche Erwähnung für das Jahr
1422 nachgewiesen werden.33 Die Rebzunft
wiederum ist erstmals im Jahre 1394 belegt. Es
lässt sich allerdings vermuten, dass sie bereits
um 1350 existierte und kann dadurch ebenfalls zu
den ältesten Zünften der Stadt gezählt werden.34
Während in größeren Städten meist jede Zunft ihr eigenes Zunfthaus hatte, ist für
Kenzingen lediglich eines nachweisbar, welches jedoch von allen Zünften genutzt
wurde.35
Auch das Kenzinger Zunfthaus war, wie üblich, mit einer Schankgerechtigkeit
ausgestattet.36 Es bestand aus zwei größeren Gebäuden, welche durch einen
Innenhof miteinander verbunden waren. Das vordere (Haupt-) Gebäude war in der
Metzgergasse zu finden und das Hintere in der Mühlengasse.37 In beiden Fällen
handelte es sich um zweistöckige Gebäude. Im unteren Stockwerk des Haupthauses
gab es einen großen Raum, welcher den unterschiedlichen Zünften als Sitzungs-,
Beratungs- und Versammlungsraum diente. Die sich darüber befindenden Räume
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