Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 206
(PDF, 79 MB)
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Dieselben haben auch das Recht Verbrecher zu verfolgen und festzusetzen.
Innerhalb des Bannkreises dürfen die Bürger Kenzingens Vorstädte, Gräben
und Mauern anlegen wie es ihnen dünkt, die Bewohner der Vorstädte sollen
dann den Bürgern innerhalb der Mauern völlig gleichgestellt sein3. Diesen Brief
besiegelte außer Friedrich von Üsenberg der Rat der Stadt Freiburg. Er war der
letzte, den Friedrich zu Gunsten der Stadt ausstellte. Bereits zwei Jahre später
(1352) verkaufte nämlich der in Geldnot befindliche Üsenberger seine Stadt an
den Markgrafen Heinrich von Hachberg.

Damit endete die Herrschaft des einst bedeutenden Adelsgeschlechtes über die
von ihm 1249 gegründete Stadt. Friedrich starb im Jahr 1357 ohne männlichen
Erben.

Das heute noch erhaltene Bannkreuz ist das in der Urkunde von 1350 erwähnte
Robertskreuz. Es steht nahe seines ursprünglichen Standorts am Nordende
der heutigen Stadt und ist somit ein einmaliges Relikt der mittelalterlichen
Stadtgeschichte. Hier endete der autonome Rechtsbezirk des Blutbanns der Stadt.
Im Anschluss daran galt die uneingeschränkte Autorität des Stadtherren über die
niedere Herrschaft Usenberg mit dem Stammsitz der Kirnburg. Gerichtsstand
dieses Territoriums war Bleichheim mit einem Hochgericht. Galgen und Halseisen
sind urkundlich erwähnt. Bereits Altenkenzingen lag außerhalb des Weichbildes
der Stadt Kenzingen im Gebiet der Herrschaft Kirnberg. Die jenseits der „freien
Creutze" gefangenen Übeltäter wurden (zur Aburteilung) nach Bleichheim gebracht.

Die Lagebeschreibung der ursprünglich vier Kenzinger Bannkreuze bezieht sich
auf Positionen, die im heutigen Stadtplan zunächst nicht näher bestimmt werden
können. Im historischen Plan der Stadt Kenzingen von 1779 des Geometers
Alex Harscher sind die Bannkreuze nicht mehr eingezeichnet, im Gegensatz zu
Waldkirch, in dessen Plan von 1784 noch alle Grenzkreuze markiert sind. Legt
man dennoch den Plan von Harscher, den ältesten überlieferten Stadtplan von
Kenzingen, der Standortsuche der Bannkreuze zugrunde, so lassen sich aus der
urkundlich belegten Ortsbeschreibung weitere Erkenntnisse ableiten.

Vom gesicherten Standort des Robertskreuzes ausgehend ist das im Süden
gelegene inzwischen abgegangene Bannkreuz beim Wonnental am besten zu
lokalisieren. Der ebenfalls von Harscher erstellte Plan des Kosterbezirks zeigt
die Stadtgrenze exakt in Höhe der Klostermatten am Rande der Elz, somit die
Position des Grenzzeichens neben der hier verlaufenden Straße (Abb. 4). An
dieser Stelle stand bis vor wenigen Jahren ein Feldkreuz, das jetzt an das rechte
Elzufer in den Bürgerpark versetzt wurde um der Verbreiterung des Wonnentaler
Weges zu weichen. Ein ebensolches Feldkreuz stand in unmittelbarer Umgebung
des nördlichen Bannkreuzes gegenüber dem Gasthof Scheidel, gut erkennbar auf
der Lithographie von Rösch 1830: Ansicht der Stadt Kenzingen nordoestlich des
Niederberges. Es liegt nahe, den Standort dieser Feldkreuze im Zusammenhang
mit der durch die Bannkreuze markierten Stadtgrenze zu sehen.

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