Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., ZG 4885
Die Pforte
42., 43. und 44. Jahrgang, Jubiläumsband „775 Jahre Stadt Kenzingen“.2022-2024
Seite: 209
(PDF, 79 MB)
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Der Kenzinger Bannkreis war auch eine Zollgrenze. Erzherzog Albrecht erneuerte
1461 als vorderösterreichischer Landesherr das während der Verpfandung der
Stadt nach dem Aussterben der Usenberger in Abgang gekommene Recht „ in
(innerhalb) den Kreuzen vor der Stadt" Wegezoll, d. h. Brücken- und Wegegeld
zu erheben. Er setzte dies mit vier Rappen für einen Wagen und zwei Rappen für
einen Karren fest mit der Auflage, das Geld zur Instandsetzung von Brücken und
Pflaster zu verwenden. Kaiser Maximilian bestätigte dies 1495 mit der Maßgabe,
dass dieses Geld den städtischen Bedürfnissen entsprechend vermehrt oder
vermindert werden kann4.

Für die Stadt Freiburg sind 20 steinerne Kreuze beschrieben, die den städtischen
Friedbezirk, den Etter, markieren5. Die große Zahl dieser Grenzkreuze resultiert
aus der Punkt für Punkt in der Bannbeschreibung von 1368 bezeichneten
Linienführung, natürlich auch aus der Größe der Stadt6.

Kenzingen hatte mit seinen vier Kreuzen und
zirkeiförmigen Grenzziehung
eine wesentlich einfachere und
klarere, wohl auch modernere

der urkundlich festgelegten

Ausdehnung
Bannbezirkes.

Festsetzung der
des Städtischen
Der einzige noch erhaltene
mittelalterliche Kreuzstein der
Stadt Freiburg wurde Ende des
19. Jahrhunderts in der Nähe des
alten Wiehrebahnhofs gefunden.
Er gehörte bis 1982 zum Bestand
des Augustinermuseums und
steht heute im Treppenhaus des
Städtischen

Vermessungsamtes

(Abb. 6).

In

Freiburg wie

wird

auch

Kenzingen
urkundlichen

in

in den
Beschreibungen
der Bannstein ausschließlich mit
dem Wort „Krütz" bezeichnet.
In der Schweiz, so zum Beispiel
für St. Gallen, Sursee, Zürich
und Basel ist für eine Anzahl
von Kreuzsteinen - auch hier
Krütze genannt - deren Funktion
als Zeichen der Fried- und
Stadtgrenze gesichert7. Unter

Abb. 6: Mittelalterlicher Kreuzstein der Stadt Freiburg
; heute im Treppenhaus des Städtischen Vermessungsamtes
. Foto: Eberhard Kimmi, 2019, 4. GLA
21/4302.

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