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Unterhalt der Straßen durch die Landesherren nicht selbstverständlich
Die Benutzung von Straßen war stets mit Gebühren, den Zöllen, belegt (Abb. 3).
Diese Zölle waren über all die Zeit eine wichtige Einnahmequelle für Landesherren.
Eine sich daraus ergebende Pflicht zum Unterhalt dieser Verkehrswege wurde
von ihnen jedoch nicht umgesetzt. Selbst diesbezügliche königliche Weisungen
wurden in der Fläche oft umgangen oder nicht beachtet.
Der Unterhalt der Wege erfolgte über viele Jahrhunderte als Frondienst der
leibeigenen Untertanen. Da der Erhalt der Wege jedoch nicht prioritär gesehen
wurde, wurden die Bauern vorrangig in der sogenannten Herrenfrond eingesetzt;
der unmittelbaren Arbeit und Bewirtschaftung der Herrengüter12. Ernährung und
Lebensmittelproduktion waren wichtiger als Straßendienst. Dabei darf man nicht
vergessen, dass an Lebensmitteln nur zur Verfügung stand was örtlich, bestenfalls
regional, erzeugt werden könne. Standen regional durch Ernteausfalle keine
Lebensmittel zur Verfügung, kam es in der Folge zwangsläufig zu Hungersnöten.
Denn es fehlte an einer Transportlogistik um Lebensmittel aus entfernten Regionen
heranzuholen.
Die Landstraße von Frankfurt nach Basel
führte in vornapoleonischer Zeit durch viele Kleinstaaten. Sie war dennoch
durchgängig und von alters her eine der anerkannt wichtigen Straßen im Reich. Sie
berührte den Siedlungsplatz Kenzingen von Anbeginn. Diese alte bergnahe, noch
heute mit der „Alten Landstraße" erhaltene Trasse, bleibt auf Gemarkung Kenzingen
durchgängig rechts der Elz (Abb. 4). Sie liegt sicher vor deren Hochwässer auf
erhöhtem Terrain. Sie konnte damit ganzjährig begangen und befahren werden.
Denn noch viele Jahrhunderte - bis zum Bau des Leopoldskanals - war die Elz ein
großer Fluß, der zusätzlich zum eigenen Wasser die gesamten Wasser aus Dreisam,
Glotter und weiteren Bächen abfuhren musste. Die Alte Landstraße hat die östlich
gelegenen Vorgängersiedlungen von Kenzingen gut angebunden. An der neu
gegründeten Stadt Kenzingen führte sie jedoch außerhalb der Stadtmauer vorbei.
Auch nach Gründung der Stadt war diese Siedlung mit ihren beiden Teilen St. Georg
und St. Peter weiterhin bewohnt und konnte nicht einfach aufgegeben werden. Viele
der dort lebenden Menschen waren Leibeigene der besitzenden Klöster Andlau und
Einsiedeln und durften ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen.
Im Jahre 1344 kaufte die Stadt Kenzingen die Andlauischen Güter. Mitsamt
der Menschen die dort lebten. Dadurch konnten sie in die Stadt ziehen. Etwa ab
dem Jahre 1360 wurde die gesamte alte Siedlung „wüst", sprich unbewohnt und
verfiel. Die Trasse der Landstraße blieb dennoch weiterhin erhalten13. Bereits im
Mittelalter war die Kenzingen tangierende Landstraße als überregionale Straße
anerkannt. Deshalb durfte sie nur mit Zustimmung des Königs verlegt werden.
Das dauerte.
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