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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/pietzsch1877/0042
Macht erheischten. Aber diese doch immer nur sekundäre
Stufe politischer Entwicklung vollständig zu überwinden, die
Verschiedenheit der Stämme aufzuheben, war weder der Staatsgewalt
noch der Kirche auch nur von ferne geglückt. Die
natürlichen Bande der Stammesverwandtschaft waren immer
noch bei weitem stärker geblieben als die politischen des
fränkischen Reichsregiments, und sobald diese sich lösten,
mussten jene naturgemäss sich von neuem befestigen und stärken.

An die Spitze der neuen Länder traten die Herzöge!
eine alte ehrwürdige Bezeichnung der Landesobersten, von
den Baiern, Schwaben und Thüringern Jahrhunderte lang für
ähnliche Stellung gebraucht.

Diese Herzöge gewannen jetzt alle Regierungsgewralt, die
bisher die Könige geübt hatten und nicht mehr üben konnten.
Sie standen nicht unter den Königen mit gewissen, abgegrenzten
Rechten, sondern vielmehr neben und meist, trotz der gesetzlichen
Autorität derselben, mit einer freien, weder durch Gesetz
noch durch Herkommen geregelten Gewalt, welche der Drang
der Zeitumstände in ihre Hand gelegt hatte.

Als Ludwig am 24. September 911 ruhmlos starb, wie
er ruhmlos gelebt hatte, war grosse Gefahr vorhanden, dass
sich die deutschen Stämme völlig wieder trennen könnten.
Denn nicht wenige meinten, sie bedürften gar keines Königs
weiter; unter ihren Herzögen würden sich die einzelnen Stämme
besser beschirmen, als dies Königs Macht bisher vermocht
hätte. — Wunderbar! dass in demselben Augenblicke, in
welchem sich die einzelnen Stämme aus der Karolingschen
Monarchie lösten, das Bedürfniss politischer Einigung unter


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