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Könige, aus dessen Händen — Ludwig von Frankreich seine
Krone wieder erhält, dem sieh Italien beugt, den Byzanz
anerkennt — ich sehe von allen diesen Grossihaten und Glanz-
Punkten der deutschen Geschichte ab, und fasse an Otto nur
den Deutschen König ins Auge in seinem Verhältnisse zum
Herzogthume.
Ganz anders als sein Vater sah Otto die Stellung der
Herzöge zur königlichen Gewalt an. Ihm galt das Herzog-
, thum weder als ein erbliches Lehn, noch machte er es von
Volkswahl abhängig, sondern er sah in demselben lediglich
ein Reichsamt, dass er nach freier Entschliessung verlieh und
dem er nicht gewillt war, irgend welche Vorrechte einzuräumen,
die nach der Meinung der Zeit der Krone gebührten. So
setzte er gleich im ersten Jaln^e nach seiner Krönung
Eberhard von Baiern ab, der nach seines Vaters Tode ohne
"Weiteres das herzogliche Banner ergriffen hatte. Die selbstständige
Macht der herzoglichen Häuser zu brechen, erschien
als das Ziel, welches er seinem Eegimente gesteckt hatte, und
dazu hoffte er besonders durch Theilung der Interessen der
herzoglichen Familien selbst zu gelangen. Die Stellung der
Pfalzgrafen, längst bekannt im fränkischen Reiche, gewannen
unter ihm eine neue Bedeutung.
"War bisher der Pfalzgraf lediglich der Vertreter und
Beisitzer des Königs im Hofgericht gewesen, so wurde ihm
jetzt neben dem höchsten königlichen Gerichte auch die Aufsicht
über die Burgen, Güter und Lehne, wie über die Ein-
- künfte des Reiches ■ übertragen. Der Pfalzgraf wurde ein
Nebenbuhler des Herzoges; und zu diesem, so überaus wichtigem
Amte, wählte er, seinen oben angedeuteten Theilungs-
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