Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
1. Jahrgang.1874
Seite: 190
(PDF, 125 MB)
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190 Psychische Studien. I. Jahrg. 4. Heft. (April 1874.)

oder ob ich die Befähigung meines Instruments, hier oder
in Boston, in Gegenwart irgend einer mir vom Patent-
Amt zu nennenden Person, deren Berieht alsdann von ihm
entgegengenommen würde, darlegen kann.

„Das erstere Verfahren würde gegenwärtig unausführbar
sein, da ich, abgesehen von den schweren Unkosten, die es
erheischen würde, augenblicklich genöthigt bin, auf eine
telegraphische Nachricht hin nach Europa zu segeln. —
Achtungsvoll u. s. w.

„Francis J. Lippitt."

„Ver. Staaten Patent-Amt,
Washington, D. C, den 17. November 1873.

Francis J. LippHt, Esq.„
zu Cambridge, Micldlesex Co., Mass.

,,Sie werden hierdurch ersucht, von der hier beifolgenden
Mittheilung des Prüfungsrichters in Sachen ,Psychisches
GestelP Kenntniss zu nehmen. — Achtungsvollst

„31 D. Leggett, Bevollmächtigter/'

„Zimmer No. 5.

„Des Bewerbers Schreiben in Betreff des oben berührten
Antrags, worin Derselbe anfragt, ob seine persönliche
Gegenwart mit dem Gestell in Washington erforderlich sein
dürfte, wurde am 8. d. M. präsentirt.

„In Erwiederung hierauf, wird der von der Appellationsbehörde
als nothwendig vorgeschlagene Nachweis hier am

8rte zu führen nöthig sein. Da Bewerber jedoch nach dem
esetze (Paragraph 327) zwei Jahre vom Datum des letzten
Erlasses von Seiten des Patent-Amtes ab Frist hat, den
erforderten Nachweis zu liefern, ehe sein Antrag als aufgegeben
zu betrachten sein wird, so kann des Bewerbers persönliche
Anwesenheit in Washingson, oder die eines Stellvertreters
, den er zu diesem Behufe schicken darf, mit
Sicherheit bis zu seiner Rückkehr aus Europa verschoben
bleiben."*)

*) Wir können hier nicht unterlassen, noch besonders auf die
Schwierigkeiten hinzuweisen, welche eine so einfache Erfindung zu
überwinden hat, ehe sie zu einer bloss äusserlich-formellen Anerkennung
ihres Vorhandenseins gelangen kann. Denn man gebe sich doch
nicht der täuschenden Hoffnung hin, dass, wenn auch das nordamerikanische
Patent-Amt sich von der seltsamen und richtigen Anwendung
dieses Gestells für spiritualistische Forschungen überzeugen, und darauf
wirklich ein Patent dem Erfinder ausstellen sollte, darum schon alle


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