Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
1. Jahrgang.1874
Seite: 359
(PDF, 125 MB)
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Dr. Perty: Unbewusste Mitthoilung durch Seelengemeinschaft. 359

auffassen, wenigstens .in den meisten Fällen nur in seine
eigene magisch erregte Seele hineinsieht, die sich mit dem
Bewusstsein anderer Lebender in Verbindung setzt, nicht
aber in die Seele eines Verstorbenen, oder gar sich mit
diesem in eine Unterredung einlässt, geht aus dem von mir
erzählten Falle höchst klar hervor. Das Medium erhielt
deshalb keine Nachricht von dem Seelenzustand meines
Vaters, weil ich selbst keine hatte; dagegen trat der Soldat
alsobald vor sein Bewusstsein, wie er einst leibte und lebte,
nach Namen, Regiment, Compagnie, weil das Medium mit
meinem Bewusstsein in magischen Verband getreten war.'k
Auf mehrfache von mir geäusserte Fragen und Einwürfe
, namentlich, dass die Hinterlassenen des Herrn Hauptmanns
Notier, fortwährend in Sorge über das Schicksal des
Vaters, Manchen von der Aussage des Soldaten erzälüt und
dieses doch jenen zwei Damen zu Ohren gekommen sein
konnte, erwied'jrte Herr N. Folgendes. Noch am Tage, ehe
ich im April 1873 zum Reichstag nach Berlin reiste, begegnete
ich der Dame, Frau Baurath G., welche meine
Schwester von dem Ergebniss des Tischklopfens bei jenem
Medium, Fräulein W., unterrichtet hatte, und weiss durch
sie alles Folgende genau. Fräulein W., jetzt etwa 42—44
Jahre alt, war, als mir jener Soldat 1813 die Mittheilung
machte, noch lange nicht geboren. Ebensowenig wusste
Frau G. und die Gegenschwiegermutter meiner Schwester,
deren Sohn die bereits wiederverstorbene Tochter jener
Frau G. geheirathet hatte, etwas von der Aussage jenes
Soldaten, was sie mir aufs Feierlichste versicherte. Diese
Tingewissheit geht noch mehr aus der angelegentlichen Eile
hervor, womit sie vor LI—13 Jahren zu meiner Schwester
kam, um dieser etwas nach ihrer Meinung ganz
Neues als Antwort des Tisches mitzutheilen. Die einzige,
die allerdings das, was mir der Soldat mitgetheilt, durch
mich erfahren haben wird, ist meine Schwester; dass diese
aber, als ihr vor 11—13 Jahren Frau G. den Bericht des
Fräuleins W. mittheilte, jene Aussage des Soldaten nicht
mehr im Gedächtniss hatte, erklärt sich wie bemerkt daraus,
dass meine Schwester 18 L3 noch ein völliges Kind war,
wir damals wie auch später an verschiedenen Orten wohnten
und, wenn wir uns je einmal sahen, das Gespräch nie
auf diesen Gegenstand gerathen zu sein scheint. Der Soldat
selbst war 1813 nach unserem Militärgesetze, das die
Dienstpflicht mit dem 21. Lebensjahr festsetzt, mindestens
22 Jahre alt, wahrscheinlich aber mehrere Jahre älter, und
es ist im höchsten Grade unwahrscheinlich, dass Fräulein
W, vor 10- 12 Jahren, wenn er überhaupt noch gelebt hat,


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