Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
6. Jahrgang.1879
Seite: 203
(PDF, 158 MB)
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L II. v. Fichte: Spiritualiatische Memorabilieu*

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entscheiden. Schon in den „Träumen eines Geistersehers'*'
(v. J. 1766, S. 7.), nachdem er dort von der „einfältigen
Figur'* gesprochen, welche dem „Philosophen" dabei zufalle,
fährt er sehr gewissenhaft und behutsam also fort: „Soll er
die Richtigkeit aller Geistererscheinungen gänzlich ableugnen?
Was kann er für Gründe anführen, um sie zu widerlegen
? Soll er auch nur eine einzige dieser Erzählungen
als wahrscheinlich einräumen? Wie wichtig wäre ein solches
Geständnissund in welche erstaunlichen Folgen sieht
man hinaus, wenn auch nur eine dieser Begebenheiten
als bewiesen vorausgesetzt werden könnte"! Die zu Grunde
liegende Prämisse des Schulphilosophen ist: class diess „theoretisch
" unmöglich sei. Wieland, mit freierem Geiste, den
Thatbestand unbefangener auf sich wirken lassend, kommt
zum entgegengesetzten Ergebniss. Er sagt (in der schon
angeführten „Euthanasia" S. 124 fg.): eine einzige unzweifelhafte
Thatsache der Erfahrung mache alle andern
Experimente überflüssig. Und auf diesen Grund gestützt,
zieht er alle logisch zulässigen Folgerungen aus jener Thatsache
: die „Gewissheit" persönlicher Fortdauer mit Be-
wusstsein und Erinnerungsvermögen, zugleich mit Theilnahme
an dem Loose der auf Erden Zurückgebliebenen. Wir müssen
erachten, dass Wieland in diesem Punkte philosophischer
gedacht habe, als der zaghaftere Kant. —

Es ist nunmehr über die zweite spiritualistische That-
bache im Leben Swedenborgs zu berichten, welche insofern
noch prägnanter und merkwürdiger ist, als in ihr sogar
eine wichtige Kunde ertheilt wird, die gar kein Lebender
mehr wusste und deren Richtigkeit doch vollgültig sich bestätigte
. Die Begebenheit ereignete sich zu Stockholm,
wurde den höchsten Gesellschaftskreisen bekannt und erhielt
daher allgemeine Verbreitung mit den unvermeidlichen
Varianten, wie sie bei mündlicher Ueberlieferung niemals
fehlen. Ich werde ihrei kürzlich erwähnen, wiewohl sie für
die höchst einfache Grundthatsache unerheblich sind, in-
direct dieselbe vielmehr bestätigen. („Urkunden" S. 81,103.)

Eine Frau von Marteville (Harteville — beide Lesarten
kommen vor), Wittwe des Holländischen „Ministers"
(Bevollmächtigten) in Stockholm, wurde nach dem Tode
ihres Gatten von einer Schuldforderung bedrängt für eine
Tuchlieferung {foumifure de draps) von bedeutendem Werthe.
Sie wusste, dass ihr Gatte die ansehnliche Summe bezahlt
habe, konnte aber bei wiederholtem Suchen die Quittung
nirgends entdecken. In dieser Verlegenheit wandte sie sich
auf den Rath ihrer Freunde an Swedenborg, „von welchem
- es ja bekannt sei, dass er mit Verstorbenen verkehre", um


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