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I. II. v. Fichte: Spiritualistische Memorabilien.
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vollständig erklärende Weise begreiflich zu machen,
ist es völlig unlogisch, ja widersinnig, den thatsächlichen
Moment zu übersehen oder ausmerzen zu wollen, welcher
gerade erst Zusammenhang und Begreiflichkeit in's Ganze
bringt, den Umstand nämlich, dass hier eine tran-
scendentale, keinem Lebenden mögliche Mittheilung
vorliegt. Der Nebenumstand dabei, dass es hier
keiner Offenbarung einer hohen übersinnlichen Wahrheit
gilt, sondern einer für die Familie zwar wichtigen, an sich
aber unscheinbaren Privatmittheilung, ändert Nichts an der
innern Bedeutung einer solchen Thatsache überhaupt. Stände
nun dieselbe vereinzelt da, ohne Beispiel in der Vergangenheit
, ohne ähnliche Fälle in der Jetztzeit: so möchte man
sie immerhin für ein problematisches Räthsel erklären, auf
welches so wichtige Folgerungen zu bauen kaum zulässig
wäre. Aber das gerade Gregentheil findet
statt. Zahlreiche, ebenso beglaubigte Beispiele solcher
transcendenten Eingebungen finden sich in allen Zeiten; und
selbst aus der unmittelbarsten Gegenwart werden wir deren
im Folgenden anzuführen haben. Man hat die einzelnen
bisher nur nicht beachtet, in ihrer charakteristischen Eigen«
thümlichkeit unter einander nicht verglichen und so als ein
Ganzes und Eigentümliches zusammengestellt. Deshalb
habe ich schon einmal vorgeschlagen, dass die Beobachter
spiritualistischer Thatsachen diese Fälle besonders in's Auge
fassen und mit der hierbei nöthigen Kritik in einer Sammlung
uns darbieten möchten. Ich wiederhole hier diese Anregung
.
Der dritte noch zu erwähnende Fall in Srvedenborg's
Seherleben, welchen Jung-Stilling in seiner „Theorie der
Geisterkunde" (Nürnberg 1808, S. 90 fg.) mittheilt,
reiht sich eigenthümlich ergänzend den beiden vorhergehenden
an. Es ist die Erzählung eines Gesprächs, welches
Swedenborg mit einem abgeschiedenen Geiste auf das Begehren
seines noch lebenden Freundes gepflogen habe, von
welchem Gespräche der Letztere erklärte, dass sein Inhalt
völlig dem Charakter und der religiösen Denkweise seines
verstorbenen Freundes entspreche, den Srvedenborg aufs
Entschiedenste nicht gekannt haben könne, da er in Deutschland
gelebt habe. Kaum wird man auch hier den Folgerungen
sich entziehen können, welche die beiden ersten
Thatsachen für ein unbefangenes Urtheil zurückliessen.
Nicht ohne Absicht habe ich Swedenborg's und seiner
Sehergabe liier mit besonderer Sorgfalt und Ausführlichkeit
gedacht, weil, was das Thatsächliche dabei anbetrifft, ~
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