Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
6. Jahrgang.1879
Seite: 271
(PDF, 158 MB)
Bibliographische Information
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Von Stein-Kochberg: Controlle spiritistischer Phänomene. 271

unmöglich zu machen. Hierdurch erreicht man zwei wichtige
Zwecke:

1) Man wird der Ursache der Erscheinungen hesser auf
die Spur kommen.

2) Man wird auch später bei eigentlichen Prüfungssitzungen
in Gegenwart JJritter nicht befürchten müssen,
dass die Anwendung von Controll-Bedingungen an sich
schon störend einwirkt.

Man wird also, um späterer Erfolge sicherer zu sein,
gut thun:

1) jedes in der Entwicklung begriffene Medium an den
Gedanken zu gewöhnen, dass nicht persönliches Misstrauen,
sondern die Wichtigkeit der Sache erfordert, dass es sich
allen zweckmässig scheinenden Yorsichtsmaassregeln gegen
den Einwand der Täuschung unterwirft, und dass hierin
ein Schutz für das Medium selbst gegen den etwa zu erhebenden
Vorwurf des Betrugs liegt;

2) die Vors1* chtsmaassregeln nach einem möglichst gleichbleibenden
System für alle Medien einzurichten, dieses System
immer mehr zu vervollkommnen und von vorn herein
in Anwendung zu bringen, in dem Maasse, als die sich
entwickelnden Phänomene es gestatten, d. h. unter dessen
Anwendung sie überhaupt noch zu Stande kommen.

Aber nicht allein dasMedium, sondern auch jeder Zeuge
spiritistischer Phänomene muss es sich ruhigen Bluts gefallen
lassen, beargwöhnt zu werden, und diese Beargwöhnung nicht
als eine Beleidigung, sondern als ein gutes Recht des grossen
Publikums betrachten- Denn wer glaubt, dass das Medium
ein Taschen pieler ist, wird unter den anwesenden Zeugen
auch mit Recht einen oder mehrere Helfershelfer vermuthen
— oder diese für urtheilslose Personen halten. Jeder Zeuge
spiritistischer Phänomene hat also auch im eignen Interesse
die Pflicht, auf die Anwendung möglichst zwingender Bedingungen
zu dringen. Kommt es aber auf Beweiskraft mit
überzeugender Wirkung an, so spielen nicht allein die Vor-
sichtsma assregeln, die angewendet wurden, eine Rolle, sondern
die ganze Haltung des Berichts. Je einfacher, nüchterner
, wissenschaftlicher gehalten derselbe ist, desto mehr
wird er wirken. Wo daher nicht persönliche Rücksichten
maassgebend sind, sollte derselbe möglichst keinen Punkt
dunkel lassen, keinen als unbedeutend übergehen, der in
den Augen Anderer eine Bedeutung gewinnen kann. Ein
Protokoll, mit welchem man vor die Oeffentlichkeit treten
will, sollte immer während der Sitzung geführt, oder wenigstens
unmittelbar nachher aufgesetzt werden. Es sollte
immer enthalten:


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