Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
6. Jahrgang.1879
Seite: 396
(PDF, 158 MB)
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396 Psychische Studien. VI. Jahrg. 9. Heft. (September 1879.)

auch, dass Um nach gewöhnter sub je ctiv istisch er Deu-
tungsweise „natürlich" zu erklären, grosse Schwierigkeiten
darbiete. Die einzigen Mitwisser des geheimnissvollen Raubes
waren die Beraubte selbst und die Kammerfrau, (wie wir
sie der Kürze halber nennen wollen). Die Letztere hatte
gewiss die dringendste Veranlassung, ihre That geheim zu
halten. Wie konnte sie daher in den Traum jener Vermittlerin
hineingelangen, einer fremden, fernwohnenden,
ganz unbetheiligten Person? Zudem noch mit der energischen
Kraft und Wirkung nach Aussen, wie wir den
Traum sich entwickeln sehen? Will man den Tr^um erklären
durch eine unwillkürliche und unbewusste sogeuannte
„Phantasieübertragung" von der Kammerfrau („die etwa
von Gewissensbissen beunruhigt selber davon träumte"):
so ist diess nur eine von den sinnreich ersonnenen Albernheiten
, an denen die subjectivistischen Erklärer so reich
sind. Aber sie ist zugleich unbeholfen und ungenügend;
denn sie lässt gerade die Hauptfrage unerklärt, wie der Traum
die feindliche Richtung wider die vorgebliche Traumer-
regerin nehmen konnte, mit der ausdrücklichen Absicht,
einer Warnung vor ihr zum Siege zu verhelfen?
Wir werden daher von jeder Erklärung abstehen oder bekennen
müssen: dass nur die Verstorbene selbst Urheberin
jenes Traumes sein konnte.

Darum haben wir das Recht, von unserm hinreichend
begründeten Standpunkt hier eine wirkliche Greistererweisung
anzunehmen und diesen Fall damit als einen „klassischen"
zu bezeichnen. Die gemüthlich ethische Bedeutung desselben
braucht wohl kaum besonders betont zu werden.
Wir finden eine frühzeitig Verstorbene mit treuer, sorgender
Liebe noch immer ihrem Gatten zugewandt, dessen Ge-
müth ihr schon entfremdet ist. Mit entschlossener Klugheit
ersinnt sie ein Mittel, dennoch ihm beizukommen und ihn
zur Umkehr zu lenken; und diess Mittel gelingt. Ihre edelsten
Gefühle und ihr Verstand sind ihr im Jenseits getreu geblieben
. —

Der zweite Fall, den ich vorführe, hat darum eigen-
thümlichen Werth, weil alle Umstände desselben factisch
gesichert sind durch schwur gerichtliche Untersuchung und
eidliche Zeugenaussagei), welche im Druck veröffentlicht vorliegen
.*)

Eine Margaretha Jäger war im Jahre 1835 wegen Ver-

*) Vgl. „Verhandlungen des Assisenhofes in Mainz
über die Giftmörderin Margaretha Jäger", Mainz 1855. Die
wörtlichen Protokollaussagen stehen in der „Frankfurter Didas-
kalia" vom o. Juli 1835.


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