Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
6. Jahrgang.1879
Seite: 560
(PDF, 158 MB)
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560 Psychische Studien. VI. Jahrg. 12. Heft. (Deeember 1879.)

zu leben, muss gewissermaassen aus sicli herausgehen und
Mensch werden. Dem Schönen und Guten zu Liehe ist die
AVeit geschaffen worden. Eicht Grundsätze erheben den
Menschen über sich selbst, nur das Herz erhebt ihn über
sich. Vor Wem das Gesetz nicht wie ein Gott dasteht,
der hat nur einen todten Buchstaben. Was wir Gewissen
nennen, das ist die einzige Quelle der Moral, der Ursprung
aller Rechte. Im eigentlichen Menscheninstinkt liegt Trieb
und Sinn für Tugend verborgen, fussend auf der Vernunft
mit ihrem Glauben an den lebendigen Gott. Also ist das
religiöse Gefühl Grundlage der Moral, der Tugend, der
Menschheit. Die Vernunft ist das wahre Leben unserer
Natur, des Geistes Seele, das Band unserer Kräfte, ein
Bild der ewigen unwandelbaren Ursache alles Wahren.
Der Bang der Tugenden bestimmt sich nach dem Rang der
Zwecke, dieser nach der Bestimmung des Menschen, seinem
höchsten Ziele. Das höchste Ziel des Menschen kann daher
nur die Ehre Gottes sein. Das An-sich-Gute offenbart
allein die Vernunft, die in sich den auf Liebe gegründeten
Glauben und mit ihm den heiligen Gehorsam — die edelste
Kraft des Menschen, die Krone seiner Freiheit, entwickelt.
Gerecht, tugendhaft, edel, vortrefflich ist, was der gerechte,
tugendhafte, edle, vortreffliche Mensch seinem Charakter
gemäss ausübt, verrichtet und hervorbringt. Das edle Gemüt
h ergänzt sie aus sich und erkennt kein höheres Gesetz
als seinen bessern Trieb, seinen reinen und höheren Geschmack
, oder wie das Kunstgeme durch den Eindruck
meiner Werke der Kunst Meister und Gesetze gibt, so das
sittliche Genie der Freiheit. Der bessere Mensch strahlt
uns sein Bild ins Gemüth. Alle Tugenden sind vor ihren
Begriffen und Vorschriften da. Sie erzeugen diese erst.

Wir versagen es uns ungern, auf die geniale, gedankenreiche
Rechts- und Staatsphilosophie Jacobis — seine Aesthe-
tik ist minder bedeutend — näher einzugehen. Sie wetteifert
in eigentümlicher Weise mit der in gewissem Maasse
verwandten Kanfischen praktischen Philosophie an Foin-
sinnigkeit, übertrifft sie aber — zwar nicht an Tiefe, Grösse
und Reichthum der Gedanken, wohl aber an Innigkeit und
Wärme der Darlegung. Nur diess bemeiken wir kurz, dass
Jacobi nach seiner ganzen Geistes- und Gesinnungsanlage
aus der auf den Vernunftglauben gegründeten Sphäre der
Moral das Recht hervor wachsen lässt und daher kein Recht
ohne Pflicht, keine Pflicht ohne Recht kennt. Aus diesem
Grundgedanken geht seine ganze edle und freibinni^e Rechtsund
Staatsphilosophie hervor, die sich mit gleicher Ent-


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