Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
8. Jahrgang.1881
Seite: 85
(PDF, 157 MB)
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Vom Räthsel des Traumes.

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welche Gegenstände als Eigentlmm Josef Kühnets erkannt
wurden. Dieser selbst war nicht aufzufinden uud blieb verschollen
, obschon das Gericht einen Steckbrief gegen ihn
erliess. Die allgemeine Meinung ging dahin, dass Josef
Kühnel nach vollbrachtem Morde entweder an irgend einem
entlegenen Orte auch sich selbst getödtet habe, oder, was
den Meisten wahrscheinlicher dünkte, dass er ausgewandert
und glücklich nach Amerika entkommen sei. Der Sohn
verkaufte das Anwesen im Licitationswege, und ein gewisser
Johann Watzke war der Ersteher. Dieser bezog das Haus
sofort und hatte bald darauf — es war am 26. Mai 1880
— einen sehr beängstigenden Traum. Es träumte ihm, dass
Josef Kühnel, der frühere Besitzer des Hauses, heftig mit
ihm zanke und fortwährend ausrufe: „Wenn Ihr mich auch
weit von da glaubt, ich bin doch im Hause hier und bleibe
darin!" Johann Watzke erzählte diesen Traum mehreren
Leuten und erhielt den .Rath, eine nochmalige gründliche
Untersuchung des Hauses vorzunehmen. Diess geschah unter
Zuziehung einer Kommission, allein es wurde nichts gefunden
. Johann Watzke, dem der Aufenthalt in dem Hause in
Folge des Traumes immer unheimlicher wurde, nahm nun
auf eigene Paust eine Durchsuchung vor. Nach einigen
Tagen fruchtlosen Bemühens hob er im Stalle einige Ver-
schalhölzer weg und fand unter denselben einen morschen
Strick. Er räumte, stutzig geworden, noch mehr solcher
Hölzer hinweg und stiess endlich zu seinem Entsetzen auf
einen halb verwesten Leichnam. Die rasch herbeigerufene
Geriehtskommission erkannte in demselben den verschollenen
Josef Kühnel, an dessen Körper ebenso schwere Verletzungen
wahrzunehmen waren, wie an dessen Frau und Tochter.
Die Art der Wunden Hess sogar darauf schliessen, dass
der Mörder sich auch gegen Josef Kühnel derselben Axt
bedient habe, wie gegen die vorgenannten Familiemnitglie-
der. Er hatte den Leichnam des Mannes offenbar zu dem
Zwecke bei Seite geschafft und verborgen, damit der Verdacht
der Thäterschaft auf diesen gelenkt werde. Diess war
ihm in der That gelungen. Verschiedene Umstände wiesen
jetzt auf den Sohn Josef Kühnel als Mörder seines Vaters,
seiner Mutter und seiner Schwester hin. Der Bursche wurde
unter dieser grauenhaften Beschuldigung verhaftet und trotz
seines Leugnens auf Grund eines gravirenden Indicienbe-
weises am 22. Novbr. 1380 vom Schwurgerichtshofe Leit-
meritz zum Tode durch den Strang verurtheilt. Da er
gegen das Urtheil die Beschwerde ergriff, so wird der Fall
jetzt von dem obersten Gerichtshof verhandelt.


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