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320 Psychische Studien. VIII. Jahrg. 7. Heft. (Juli 1881.)
Bande (dem sechsten der S. Werke) ein Capitel: „Einige
Betrachtungen über den Gegensatz des Dinges an sich und
der Erscheinung", dem ein anderes folgt: „Einige Worte
über den Pantheismus". Die Betrachtung dieser zwei Capitel
müssen wir vorausschicken, um das Verständniss unserer
Betrachtung über das zehnte Capitel: „Zur Lehre von der
Unzerstörbarkeit unseres wahren Wesens durch den Tod"
zu erleichtern und die folgenden Betrachtungen über das
Capitel in der Schrift ,Ueber den Willen der Natur*: „Animalischer
Magnetismus und Magie", sowie über den Abschnitt:
„Versuch über das Geistersehn und was damit zusammenhängt
" im ersten Theile der „Parerga und Paralipomena"
vorzubereiten. *)
Schopenhauer übernimmt ohne Untersuchung und Begründung
Kaufs Lehre vom Ding an sich und der Erscheinung
. Kant statuirt das Jüing an sich als eine nothwendige
Voraussetzung oder Annahme, weil Erscheinung etwas voraussetze
, was erscheine. Dieses Was, dieses Ding an sich,
diese Wesenheit ist ihm aber unerkennbar, cm X (wie
Schopenhauer sagt), weil unsere apriorischen Erkenntniss- und
Anschauungslormen nur anwendbar seien auf das durch
Ei fahrung Gregebene, nicht auf das Uebersinnliche. Ist ihm
daher das Uebersinnliche unerkennbar, unbegreiflich, so
kann er auch »licht wissen, was es ist. Er kann nicht wissen
und sagen: es ist bewusstlose Natm, nicht; es ist selbst-
bewusst-wollender Geist, oder, wenn es vom Ersten verschiede
sein sollte, blinder Wille. Die Möglichkeit aber,
dass es ohne unser Wissen davon absoluter, selbstbewusst-
seiender Geist und Schöpfer der Welt sei, bleibt offen, weil
die Verneinung dieser Möglichkeit über die Berechtigung
unseres Erkenntnissvermögens hinausgehen würde. Ist aber
diese Möglichkeit vernunftgemäss anzuerkennen und weist
uns unsere moralische Natur auf einen geistigen Gesetzgeber
, so dürfen und sollen wir glauben, dass das Ding an
sich, die Urwesenheit, der absolute selbstbewusstwollende
Geist und Schöpfer der Welt ist. Wir fragen hier nicht,
ob diese Lehre philosophisch vollgenügend ist, sondern nur,
was Schopenhauer aus ihr gemacht hat, mit welchem Rechte
er von ihr abgewichen ist und ob er sie verbessert oder
verschlechtert hat.
Obgleich Sch. die Unerkennbarkeit de^ Dings an sich,
des Uebersinnlichen, des ewig gleichen, unveränderlichen
Wesenhaften, mit Kan1 einräumt, so ist er doch gleich bei
Schopevluntcfs S. Werke VI, 90-107, 2S4-290, IV, 09—127,
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