Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
8. Jahrgang.1881
Seite: 365
(PDF, 157 MB)
Bibliographische Information
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Prof. Hoffmann: Schopenhauers Stellung z. Unsterblichkeitsfrage* 365

wäre das für eine Weltordnung, in welcher der Gute und
der Böse, der Moralische und der Immoralische gleiche
Folgewirkungen erführe, oder wenn der Gute Leiden und
der Böse Wohlsein davon trüge? Was wäre das für ein
Gott oder überhaupt für ein Weltprincip, der oder das
keinen Unterschied kennen würde in seinem Wirken auf
Gute und Böse? Oder bei welchem die geistigen Wesen
nicht wissen dürften, dass guter Wille schliesslich allemal
beseligende, böser Wille üble Wirkungen erfahren müsse,
ohne durch dieses Wissen selbstsüchtig, also böse werden
zu müssen?

3) Das Geschaffensein der Menschen hebt so wenig die
Freiheit und Zurechnungsfähigkeit auf, dass vielmehr nur
geschaffene Wesen der Willensbestimmung nach frei und
zurechnungsfähig sein können. Könnte einer Mehrheit von
Wesen Aseität, Aus- und durch-sieh-Sein, zukommen, was
unmöglich ist, weil Aseität nur dem einzigen und einigen
Absoluten zukommt und zukommen kann, so würde keines
dieser Wesen einem andern und nicht einmal sich selbst
verantwortlich sein können, sondern so, wie es wäre, so müsste
es sein und könnte weder anders sein noch anders werden.
Der Mensch kann nur, weil er dessen Geschöpf ist. Gott
verantwortlich sein, der ihm mit dem Dasein und Leben
geistige und leibliche Kräfte und Vermögen gegeben hat,
die er nach göttlichem Vernunft- und Willensgesetz be-
thätigen soll, damit er in Harmonie und Gemeinschaft mit
Gott trete, woraus ihm Beseligung entspringen soll. Wäre
der Mensch nichts als Erscheinung eines Dings an sich,
eines unbewussten Absoluten, gerade dann könnte er weder
frei, noch verantwortlich sein. Der bei ungemessensten
Schmähungen sich über die namhaftesten Philosophen hoch
hinaus dünkende Schopenhauer zeigt hier nicht einmal soviel
Verstand, einzusehen, dass etwas, was nichts weiter wäre
als Erscheinung einer Wesenheit, darin aufginge, nur Erscheinung
einer Wesenheit zu sein, unbedingt von dieser
Wesenheit determinirt sein müsste, und dass ihm folglich
als blosse Erscheinung keine Freiheit zukommen könnte.
Will man dieser Einwendung durch die Hinweisung darauf
entgegnen, dass Schopenhauer unsere Folgerung sehr wohl
eingesehen habe und eben desswegen alles in Zeit und Raum
Erscheinende der strengsten Nothwendigkeit unterworfen
vorgestellt, die Freiheit des Willens aber in die intelligible
Welt verlegt habe, jedem Individuellen ohne Ausnahme
Aseität zuschreibend, so kommt man nur aus dem Regen
in die Traufe. Denn nach der Voraussetzung des iv xae
ütavy des Einen blinden Willens, der in der Unendlichkeit


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