Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
36. Jahrgang.1909
Seite: 583
(PDF, 214 MB)
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v. Schnehen: Die Seelenlehre von Eduard v. Hartmann. 583

rum muß die Seelenlehre jedenfalls erst das ganze Gebiet
des Bewußtseins aufmerksam durchwandern. Und nur, wenn
alle innerbewußten Annahmen sich als unzulänglich erweisen
, darf sie die fehlende Erklärung in außerbewußten
Annahmen suchen.

I. Die seelischen Erscheinungen oder das Bewußtsein.

1. Das Oberbewusstsein.

Inhalt und Form des Bewußtseins. — Das
Bewußtsein ist Einheit von Form und Inhalt. Niemals entsteht
eine leere Bewußtseinsform ohne Inhalt, niemals eine
seelische Erscheinung ohne zugehörige Bewußtseinsform.
Beide werden immer miteinander geboren. Und jede Lehre,
die sie irgendwie von einander trennt, ist von vorn herein
verfehlt. Die Bewußtseinsform ist kein Taubenschlag, in
den die seelischen Gebilde wie Tauben ein- und ausfliegen.
Und auch nicht ein Obergeschoß, in das sie aus dem Keller
der Unbewußtheit nur auf Augenblicke emporsteigen. Sie
ist vielmehr etwas, was den seelischen Erscheinungen unweigerlich
anhaftet; diese sind entweder als bewrußte oder
sie sind gar nicht. Denn darin, daß sie bewußt werden,
besteht ihr „Erscheinen" (S. 7).

Es gibt also keine völlig unbewußten Gefühle, Empfindungen
, Wahrnehmungen oder irgend etwas Derartiges.
Mögliche Wahrnehmungen (4M i 11) sind überhaupt keine
Wahrnehmungen, auch keine unbewußten, sondern bloße
Wahrnehmungsmöglichkeiten. Unterschwellige Erregungen
des Gehirns können nur mit Unrecht „unbewußte Empfindungen
" genannt werden (wie bei Fechner). Und
Gedächtniseindrücke dürfen, als etwas rein Körperliches,
nicht „unbewußte Vorstellungen" heißen. Alle solche Bezeichnungen
sind als widersinnig oder leicht irreführend zu
vermeiden. Vollends verkehrt aber ist es, unklare, schwache,
nicht beachtete oder der Beziehung auf das Ich entbehrende
Inhalte des Bewußtseins als „unbewußt" zu bezeichnen.
Und wie so das Bewußtsein nicht mit dem deutlichen Bewußtsein
, mit der Aufmerksamkeit, mit der Beflexion oder
mit dem Selbstbewußtsein verwechselt werden darf, so auch
nicht mit einer etwaigen Fähigkeit zum Bewußtwerden.
Denn wenn es eine solche gibt, so liegt sie als bloßes Vermögen
des Bewußtwerdens eben selbst noch vor oder hinter
dem Bewußtsein. Und wenn sie etwa eine Tätigkeit entfaltet
, deren Erzeugnis das Bewußtsein ist, so muß natürlich
auch diese dem Bewußtsein voraufgehen und darf nicht
mit einer Tätigkeit des Bewußtseins selbst verwechselt
werden (8—10).


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