Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
39. Jahrgang.1912
Seite: 226
(PDF, 204 MB)
Bibliographische Information
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226 Psychische Studien. XXXIX. Jahrg. 4. Heft. (April 1912.)

Diese Frage möchte ich im Prinzip mit „Nein* beantworten
. Aber es genügt der Nachweis der gegebenen
Möglichkeit, uns die Tierseele und mithin jedes einzelne
Tier in einem neuen Lichte erscheinen zu lassen. Wir
haben nicht nur allein keine Pflicht, vielleicht nicht einmal
das Recht, das Tier in unserem Sinne auszubilden, ebensowenig
wie wir dem Wilden, der sich in seinem Naturzustand
glücklich fühlt, dadurch eine WohHat erweisen, daß wir
ihm unsere „Kultur" auf den Hals hetzen. Aber die
geistige Ausbildung des Tieres gibt uns im einzelnen Falle
ein neues Mittel an die Hand, in der Seelenkunde weiter
vorzudringen. Sie bedeutet für uns d*n Hebel des Archi-
medes, den Punkt außer uns. Das ist ein Gegenstand
von allerhöchster Wichtigkeit.

Wir wissen jetzt, daß das Tier Art von unserer Art ist,
und dadurch wird unser Verhältnis zu ihm völlig verändert.
Wir können unmöglich fortfahren, es, wie bisher, als einen
Gegenstand anzusehen, der unserer Willkür freigegeben ist.
.Ein Umschwung muß sich vollziehen, der innerhalb gewisser
Grenzen dem gleicht, welcher mit der Aufhebung der
Sklaverei einherging. Auch das Tier muß aufhören, ein
Objekt der menschlichen Ausbeutung zu werden. Was in
dieser Beziehung bisher von uns „Menschen* geleistet
worden ist, das hat von jeher fühlende Herzen empört.
Zeuge dessen ist die weitverbreitete Tierschutzbewegung.
Diese kann jetzt mit verstärktem Recht darauf dringen,
daß die grausame Ausnutzung des Tieres durch schindende
Fuhrknechte, durch schieß wütige Jäger, durch Parforcereiter
und Sportler aller Art ein Ende nehme. Schon in die
Kindesseele muß — das darf von heute ab verlangt werden
— die Auffassung gelegt werden, daß das Tier nicht ein
von blinden Instinkten geleiteter Mechanismus, sondern ein
Geschöpf Gottes gleich uns selber ist, dessen wir uns wohl
erfreuen und in einer seiner Natur entsprechenden
Weise bedienen dürfen, dem aber jeder, der sich selbst
achtet, Wohlwollen und Achtung nicht versagen darf. Dies
alles im Einzelnen zu verfolgen, würde uns hier zu weit
führen. Ich schließe daher mit den eigenen Worten KralFs:
„Auf dem Sinn für die Einheit des Naturganzen beruht die
Achtung vor dem Tiere um seiner selbst willen. Die Ausbildung
und Pflege dieser sittlichen Eigenschaft ist von
ernstester Bedeutung für unser Gemeinschaftsleben. In
dem Augenblick, wo wir auch im Tiere den Funken göttlichen
Geistes erkennen, der es zur Persönlichkeit erhebt
, wird der Tierschutz zu einem Tierrecht."


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