Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
39. Jahrgang.1912
Seite: 243
(PDF, 204 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

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Kaindl: Die spiritistische Gouvernante.

243

unserer Theorien sozusagen spielend dem mechanischen Verständnis
.

Selbstverständlich ist mit dieser Darstellung das Thema
noch lange nicht erschöpft, allein der weitere Ausbau würde
nns zu viel Kaum hinwegnehmen; trotzdem hoffen wir be-
stimmt, daß wir mit unseren Ausführungen vielen eine Anregung
geboten haben und daß insbesondere auch die maßgebenden
Kreise denselben ein Interesse abgewinnen werden.
Wir ersuchen vor allem die Herren Fachgelehrten ihre
eventuellen Bedenken gegen unsere Theorien zum Ausdruck
bringen zu wollen, damit auf Grund der sich hieran anschließenden
Erörterungen ein Bild gewonnen werden kann,
ob unseren theoretischen Vorschlägen und Neuerungen eine
innere Berechtigung zukommt oder nicht.

Tagesneuigkeiten, Notizen u. dergl.

Die spiritistische Gouvernante.*)

Vor indischen Gerichten spielt sich derzeit ein Prozeß
ab, der an sensationellem Interesse nichts zu wünschen übrig
läßt. Eine junge, elegante und schöne Engländerin steht

*) Der freundliche Einsender, Herr Alois Kaindl, schreibt
ans zu diesem einem Ausschnitt der Wiener ZeituDg „Die Zeit" (Nr. 3360
vom 2. Februar 1912) entlehnten Sensationsbericht (dat. Linz a. D.,
4. IL er.): „Obiger Artikel über einen Mord in Indien, verübt von
einer Person, die sich des Besitzes okkulter Kräfte rühmt, dürfte
für Ihre Leser von besonderem Interesse sein. Ob sie tatsächlich
über solche verfügte, darüber dürfte die Gerichtsverhandlung Aufschloß
geben. Wenn diese Fähigkeiten der Angeklagten wirklich
in dem Maße eigen waren, wie uns dieser Bericht mitteilt, dann
bleibt es unverständlich, warum sie sich im vorliegenden Falle derselben
nicht in einer Weise bediente, die ihr den sicheren Erfolg
verbürgt hätte, ohne sie mit den Strafgesetzen in Kollision zu
bringen. Daß supernormale Fähigkeiten, wie sie hier der Angeklagten
zugeschrieben werden, wirklich vorkommen, läßt sich nicht bezweifeln
. Selbstverständlich ist der Wunsch allein nicht ausreichend
, um einen Menschen gesund oder krank zu machen oder
gar zu töten, sondern er bedarf hierzu als Träger eines psychopby-
nischen Agens. Nur mittelst diesem vermag sich ein solcher Wunsch
in dem Organismus, in den es ihn einführt, zu verwirklichen. Wenn
die in einen Organismus eindringenden Emanationen des Kadi ums
darin allerlei Veränderungen hervorzurufen vermögen, warum sollte
nicht die in einen lebenden Orffanismus eindringende psychophy-
«sche Kraft als Trägerin einer bestimmten Idee oder Volition darin
eine ihr entsprechende Veränderung bewirken können ? Die

in.


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