Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: 489
(PDF, 206 MB)
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Kleine Mitteilungen.

489

dem die christliche Theologie und Philosophie zwar nicht das Erlebnis
der Mystik, wohl aber die Formeln zu seiner Auslegung dankte. Mystisch
ist Giordano Bruno gerichtet, wenn er sich an dem kopemikanischen
neuen Weltbilde berauscht, das Einheit und Unendlichkeit des Universums
dichterisch wie philosophisch verkündet. Mystisch ist das Grunderlebnis
, welches die Lehre Spinozas von der Einheit der Substanz
trägt. Neuere Denker wie Schölling und Baader, Schopenhauer und
Hartmann, Fechner und Bergson weisen zu ihrem Teile mehrfache
Beziehungen zur Mystik auf.

Kleine Mitteilungen.

Prozeß Moll.

In Berlin fand in den Tagen des 4., des 8. u^d Juli ,eht
okkultistischer Prozeß- statt, da Herr Moll von dem Ehegatten des bekannten
Mediums Prau Vollhart wegen Beleidigung verklagt war. Es
handelt sich um 'die Worte, die Herr Moll in Vorträgen und in seiner
Broschüre gebraucht hatte im Anschluß an die Kritik des sogenannten
Reifenprotokolls, d. h. eines Protokolls über ein Reifenphänomen, das
als Ajpiport zu bezeichnen war und in einem Aufsatz von Sanitätsrat
Bruck im Augustheft 1924 hier eingehend geschildert worden ist.

Eine Reihe von Zeugen und Sachverständigen wurden vernommen,
die Verhandlung war voll spannender Momente und dauerte am den
beiden letzten Tagen bis fast in die Nacht hinein. Das Medium beschwor
, daß sie sich niemals in Sitzungen betrügerischer Vorbereitungen
oder Nachhilfen schuldig gemacht habe, dasselbe sagte die
i ochter aus.

Das Urteil ging dahin, daß der Angeklagte zwar der üblen Nachrede
nach § 186 des StGB, schuldig sei, weil ihm die Führung des
Wahrheitsbeweises für seine Behauptungen nicht gelungen sei, daß ihm
aber das Gericht iden Schutz des § 193 (Wahrnehmung berechtigter
Interessen) zugebilligt habe. Geheimrat Moll wurde deshalb freigesprochen
.

In der Urteilsbegründung hieß es, es gehe aus allem hervor, daß
der Beklagte mit seiner Kritik weniger das Medium selbst, als vielmehr
die Berliner Okkultistenkreise habe treffen wollen.

Im gegenwärtigen Stadium halten wir es nicht für angebracht, näher
auf die wichtigen Verhandlungen einzugehen, zumal der genaue Inhalt
der Urteilsbegründung noch abzuwarten bleibt. Wir werden jedoch wohl
im nächsten Heft seinen Bericht bringen, und die Leser von diesem
immerhin wichtigen Gerichtsverfahren genau unterrichten.

Houdini und der Mediumismus.

Eine Berichtigung.
Von Dr. med. A. Freiherrn von Schrenck-Notzing (München).

Meine Bemerkungen zu dem Aufsatz Dr. Tischners betr. die Buchbesprechung
von Karl Graf Klinkowstroem „Houdini und der Mediumismus44
*) im Juniheft der Psychischen Studien, Seite 349, sind dahin richtig
zu stellen, daß dieser Taschenspieler weder an 11, noch an 2, sondern
in Wirklichkeit an 6 Sitzungen mit Eva C. ((darunter 2 positiven) teil-»
genommen hat, und zwar am 23. Mai, 18.; 21., 23., 24., 25. Juni 1920.
Die angeblichen Beobachtungen Houdinis beziehen sich auf die Sitzung
am 21. Juni 1920 (vergl. Materialisationsphänomene, Ergänzungsband,
2. Aufl. Seite 366 ff.).

*) Vgl. Umschau 1925, Heft 15.


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