Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: 551
(PDF, 206 MB)
Bibliographische Information
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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/psychische_studien1925/0559
Prozeß-Urteil Moll-Rudloff.

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hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg in der Sitzung vom u. Juli 1925,.
an welcher teilgenommen haben:

Amtsrichter Bornemann als Richter,

Referendar Rawitz als Gerichtsschreiber,
für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird freigesprochen. Die Kosten des Verfahrens werden
dem Privatkläger auferlegt.

Gründe:

Der Angeklagte hat im Jahre 1924 im Fr anckh'sehen Verlage zu Stuttgart
ein Buch mit dem Titel „Der Spiritismus" erscheinen lassen. In dieser
Schrift gibt er unter anderem Schilderungen von spiritistischen Sitzungen
aus Büchern ihrer Anhänger und Verteidiger als auch Darstellüngen eigener
Versuche. Er steht der übernatürlichen Erklärung der geschilderten Phänomene
ablehnend gegenüber und sucht sie auf natürlichem Wege zu erklären.
Hierbei spricht er an verschiedenen Stellen des Buchas von ^Bfetrug",
^Täuschen", „Tricks" und - dergleichen. Insbesondere wirft er dauernd
Zweifel auf, ob die Teilnehmer und Kontrollpersonen, die in ihren Schilderungen
sich für d!re Echtheit der von ihnen berichteten Phänomene verbürgen
, auch wirklich von Anfang bis zum Schlüsse eine wissenschaftlich
einwandfreie Kontrolle ausgeübt haben. Das hier in Frage stehende Kapitel,
betitelt „Das Apportmedium", schildert das sogenannte „Reifenphänomen"
und nimmt zum» Gegenstande der Kritik eine Sitzung vom 11. April 1923,
an der die Ehefrau des Privatklägers als sogenanntes Medium aktiv beteiligt
war. Diese Sitzung fand im Beisein und unter Kontrolle mehrerer Aerzte,
darunter Dr. Sünner und Dr. Bruck statt. Ihre Schilderung hat der Angeklagte
aus dem Buche des Dr med. Schwab „Teleplasma und Telekinese"
entnommen. Der Angeklagte druckt in seinem Buche das Originalprotokoll
ab, versieht es mit glossierenden Anmerkungen und gibt zum Schlüsse eine
eingehende Kritik, in der er gemäß seiner wissenschaftlichen Einstellung
zum Spiritismus die Möglichkeit eines echten Reifenphänomens (nämlich
daß sich die geschlossenen Reifen.durch die okkulten Kräfte des Mediums
durch Dematerialisation um die festgehaltenen Arme des Mediums gelegt
haben) leugnet und die verschiedenen Möglichkeiten erörtert, durch die die
Reifen auf natürlichem Wege auf die Arme des Mediums gelangt sein
könnten. Insbesondere führt er aus, daß durch die Geschicklichkeit des
Mediums das natürliche Ueberstreifen der Ringe den Kontrollpersonen verborgen
geblieben sein muß, und bezeichnet dieses geschickte Ueberstreifen
als „Trick" und ,,Manipulation". Das Wort „Betrug" gebraucht er in
diesem Kapitel, das die Ehefrau des Privatklägers betrifft, nicht.

Von der ganzen Sitzung sagt der Angeklagte, daß die Versuche unter
so unerhört leichtfertigen Bedingungen angestellt worden seien, daß man
nur von einer Farce sprechen könne, da insbesondere das Medium vorher
nicht untersucht worden sei. Der Versuch beleuchte den Geisteszustand
von Führern des Berliner Okkultismus, und nur wegen deren Geistesverfassung
verdiene der plumpe Trick Beachtung.

Folgende Stellen sind noch besonders anzuführen:

Anmerkung auf Seite 37: „Das war aber offenbar der Augenblick,
wo Frau Vollhart die Reifen auf ihren eigenen Arm schob, um sie später
auf die Arme der Herren Sünner und Bruck zu schieben."

Weiter auf Seite 38 unten: „Sünner hat also anscheinend nicht einmal
den Augenblick bemerkt, wo die Reifen durch Manipulationen, die ich noch
schildere, auf seinen Arm geschoben wurden."

Ferner Seite 40, 41: „Es gibt drei Möglichkeiten . . . ich bin überzeugt,
daß Frau V. dieses (Mittel) angewandt hat, das darin bestand, daß sie in
dem Augenblick, als das Licht gelöscht war und bevor Kette gebildet wurde,
sich die Reifen über ihre Hände und Handgelenke streifte. Jetzt hatte sie
die Reifen auf ihren Armen. Betrachten wir den weiteren Verlauf der
Sitzung. Frau V. erhebt sich; Frau V. bekommt Zuckungen im Körper und
besonders in den Armen. Dieses Erheben und diese Zuckungen waren die
Mittel, deren sich Frau V. bediente, um die Reifen von ihren eignen Armen


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