Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: 729
(PDF, 206 MB)
Bibliographische Information
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Parapsychologie und Grenzgebiete der Psychologie

  (z. B.: IV, 145, xii)



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Kröner: Die Ergebnisse des Bernburger Hellsehprozesses. 729

auf ; Braß trug tatsächlich zwei Joppen übereinander und war genau in
der beschriebenen Weise bewaffnet.

Obwohl sich nicht mehr feststellen ließ, daß die Mörder Braß auch
das Magdeburger Verbrechen auf dem Gewissen hatten, so finden wir
doch in dem Fall so viele anwesenheits- und auch abwesenheitstelepathische
Momente, daß der parapsychische Vorgang mit sehr großer
Wahrscheinlichkeit als erwiesen zu gelten hat. Selbst wenn man die
ziemlich fernliegende Hypothese heranzieht, das Medium könne zufällig
einen gegen die Braß erlassenen Steckbrief gelesen haben, so
wären wohl kaum alle abwesenheits telepathische Momente zu erklären.
Die Anwesenheitstelepothie würde von diesen Erklärungsversuchen
jedenfalls nicht berührt. Immerhin dürfte dieser Fall als Einzelvor-
konnnnis noch zu Bedenken Anlaß geben. Wir werden aber andere Fälle
sehen, bei denen auch dieser Zweifel wegfällt.

2. Fall: Wäschediebstahl Rockmann.

In diesem Fall gr-h das Medium u. a. ein Tischtuch als gestohlen
an, das der Bestohlene noch gar nicht vermißt hatte und das erst nachträglich
, als man das Diebstahlsgut fand, entdeckt wurde. Der Verdacht
führte zunächst zu einem gewissen Ochensenkopf, zu dessen Grundstück
eine Spur lief, und zu dessen Nachbar, einem gewissen Adam,
bei deni eine Haussuchung bereits vor der Sitzung stattgefunden hatte.

Das Medium gab jedoch als Wohnort des Täters ein Haus neben
einer Arbeitslosenkneipe an, in dem ein gewisser Ende wohnte, auf den
Rockmann nicht den geringsten^ Verdacht hatte, und nannte dann auch
die verstümmelten Namen ,,Edde" und ,,Aefer". Es riet dann dem Be-
stohienen, sich nochmals an Adam zu wenden; in dessen Keller stehe
ein Faß und in dem sei die gestohlene Wäsche zu finden; der Gendarm
mit dem schwarzen Bart habe bloß nicht richtig nachgesehen. Bei einer
nochmaligen Haussuchung fand man zwar das Faß, aber die Wäsche war
nicht darin. Jedoch gab Adam, ins Kreuzverhör genommen, schließlich
zu, daß Ende und Schäfer die Täter seien. Beide wurden überführt
und das gesuchte Diebstahlsgut zutage gefördert.

Auch die Details über die Ausführung des Verbrechens waren richtig
angegeben worden, und zwar stimmten diese Einzelheiten nicht mit
der ursprünglichen Annahme Rockmanns überein, bestätigten sich jedoch
später. Die dem Medium unbekannte Oertlichkeit des Diebstahls
wurde zutreffend geschildert. Es wurde angegeben, wie die Diebe durch
eine Luke eingestiegen und über die Dreschmaschine hinweggeklettert
seien und später den Weg über ein Stoppelfeld genommen hatten; es
wurde u.a. richtig angegeben, daß die Wäscheleine seehssträngig gezogen
gewesen sei, daß die Wäscheklammern runde Köpfe hatten, ja es
sollen nach der Zeugenbekundung Rockmanns Art und Anzahl der gestohlenen
Wäschestücke eingehend und richtig aufgezählt worden sein.
Die Bekundungen wirkten derart verblüffend, daß er, wie er meinte,
sein ganzes Vermögen dafür einsetzt, daß die Neumann wirklich hellgesehen
habe.


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