Institut für Grenzgebiete der Psychologie und Psychohygiene, Bibliothek, Frei122-Z5
Aksakov, Aleksandr N. [Begr.]
Psychische Studien: monatliche Zeitschrift vorzüglich der Untersuchung der wenig gekannten Phänomene des Seelenlebens
52. Jahrgang.1925
Seite: III
(PDF, 206 MB)
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Hilfe leisten, die wir von ihm erwarten, sofern wir nichts unbilliges
fordern.

Wir schöpfen in solchem Falle wirklich aus der Seele des
Verstorbenen, die ihr Eigenleben in uns fortführt. Es handelt sich dabei
nicht etwa um eine Art Autosuggestion, sondern psychologisch gesprochen
bedeutet die Anrufung des Verstorbenen die Bereitstellung
desjenigen Vorstellungskompiexes, der von ihm zu Lebzeiten in
uns gestiftet worden ist, und der die Lösung der für unser bewußtes
Denken unlösbaren Probleme aus unserer unbewu ßten Vorstellungswelt
heraufholt. Wir sehen plötzlich klar, was wir zu
tun und zu lassen haben.

Wir können also das Goethesche Wort: „Was man ist, das blieb
man andern schuldig" geradezu in einem personifizierten Sinne
verstehen. Das seelische Ich besteht größtenteils aus fremden Teil- oder
Totalkomplexen, die das Ich-Bewußtsein zur Einheit zusammenfaßt.
Die Fälle von Person lichkeitsverdoppelung als Störungen
des Ich-Bewußtseins sprechen für diese Auffassung. Auch die Fälle von
Besessenheit gehören hierher.

Für die Lehre von der Seelenwanderung ergeben sich in dieser Beleuchtung
wissenschaftliche Rechtfertigungen. Karl der Große bemühte
sich vergeblich schreiben zu lernen. Es fehlten ihm die vererbten Anlagen
, die der ABC-Schütze von heute von Hause aus mitbringt. Man
kann also sagen: Die Seelen der Lebenden umfassen auf dem Wege
geistiger Empfängnis die Seelen ihrer geistigen Väter, wie
sie auf Grund von V e r e r b u n g die Anlagen der körperlichen Väter
besitzen.

Beweisend für die selbständige Fortexistenz in den Seelen anderer
sind auch die spiritistischen Erscheinungen, so daß
sogar — wie in einer dieser Zeitschrift beirichtet wurde — Hunde,,
die in innigem Zusammenhang mit Menschen gelebt haben, als Geister
erscheinen können. Beweisender noch sind die gelungenen Hand-
schriftenproben bei spiritistischen Sitzungen. Es ist unberechtigt
, diese für die spiritistische Hypothese in Anspruch zu nehmen.
Sie würden vielmehr höchstens beweisen, daß ein Vorstellungskomplex,
der die charakteristischen Eigentümlichkeiten einer Persönlichkeit umfaßt
, aus sich selbst heraus etwa fehlende Stücke des Gesamtbildes ergänzt
. Da aber die Handschrift jene Charaktereigentümlichkeiten gar
nicht ergänzt, sondern vielmehr im ganzen wiederspiegelt, muß sie
wirklichkeitsgetreu reproduziert werden können, wenn der betreffende
Vorstellungskomplex durch mediale Kräfte zu sinnlich
wahrnehmbarer Existenz gelangt.

Die hier vertretene Anschauung kann, soweit sie okkulte Erscheinungen
erklären will, als ein Mittleres zwischen spiritistischer
und animistischer Auffassung gelten. Denn obwohl
auch sie den Ursprung spiritistischer Erscheinungen in die Anima Lebender
verlegt, spricht sie ihnen in dieser doch eine von dem Wirt


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