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Ein Prüfungsverfahren für unsere Bienenwohnungen.
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den gleichen Grundsätzen. Soweit nicht ausdrückliche Anweisungen
des Beuteerfinders (vgl. Schwannverhinderung) entgegenstehen.
Die Berechnung der Arbeitszeit. Das Prüfungsverfahren ist
so einfach gestaltet, als es mit der nötigen Genauigkeit vereinbar ist.
Es nimmt Rücksicht auf die Vorschriften des Erfinders der Beute, aber
auch auf die Gepflogenheiten des Prüfers. Von unnötigen Kunstgriffen
hält es sich fern, zudem ist darauf Bedacht genommen, daß die üblichen
Maßnahmen immer zu gleicher Zeit an einer Gruppe von Beuten vorgenommen
werden, so daß die Arbeitszeit nicht in unnatürlicher Weise
verlängert wird (man bedenke auch, daß der Prüfer stets ein erfahrener,
bewährter Praktiker ist!). Die Zeit für alle Arbeiten an der Beutegruppe
mit gleichem System ist genau aufzuzeichnen (ausgenommen der
Zeitautwand, der mit außerordentlichen Sonderarbeiten zusammenhängt,
wie Buchführung, Feststellung des Totenfalls, der Winterzehrung, der
Wagstockergebnisse). Die Zeit für das Gießen, Eindrahten oder Einkleben
der Mittelwände zu allen Rahmen von Brut- und Honigraum
ist durch vier dividiert (vierjährige Wabenerneuerung!) in Anrechnung
ZU bringen.
Die Zeit für Gänge von und zum Bienenstand, für Organisation und
Buchführung bleiben hier außer acht. Die Zeit für die Bereitung des
Futters braucht nicht berechnet zu werden, wohl aber die Zeit, die
nötig ist, um das Futter in die zur Beute gehörige Futtervorrichtung
zu gießen. Die Durchschnitte sind zu ziehen aus allen Prülungsbeuten
des gleichen .Systems und aus allen Jahren.
Abschluß der Prüfung nach Beendigung der Einwinterung.
Prüfung von Beuten, in denen nach Anweisung des Erfinders zeitweise
zwei Königinnen tätig sind (DoppelVolkbetriebsweisen) mit
Förderung des Schwärmens und Rückgabe des Schwarmes und Um-
schaltung der Flugbienen: Geprüft wird auch hier auf den durchschnittlichen
Honigertrag im Gesamthonigraum jeder Beute, dividiert durch
die Arbeitszeit. I )ie Zeit für Sehwarmaulsicht und Schwarmpflege ist
zu berücksichtigen. Den automatischen Schwarmfängern ist besondere
Aufmerksamkeit auch im Protokoll zu widmen. Etwa gefallene Nachschwärme
werden gut geschrieben.
1 Pfund Schwarmbienen (= 3750 Stück) 2Vi Pfund Honig*).
*) Diese und ähnliche Umrechnungszahlen sind zwar nachprüfungsbedürftig'.
Statt ungefährer Angaben mußten aber — das kleinere Übel! — bestimmte
(wenn auch nur vorläufige) Zahlen angegeben werden. — Es handelt sich im
obigen naturgemäß mehr um Prüfung von mobilen Wohnungen und schwarm-
freien Betriebsweisen.
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