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beine hängen freilich in der Regel weit mehr Skeletstücke zusammen, als
mit dem Quadratbeine, doch giebt es auch viele Fische, durch welche diese
Ungleichheit wieder aufgewogen wird. So kommen z. B. bei den Cyprinen
jederseits nur 3, und bei den Cobiten nur 2 Skeletstücke als Anhänge des
Zungenbeines vor; ja bei Polypterus niloticus ist nur noch ein einziges solches
Stück *), und bei den Syngriathen und Sturionen ist sogar selbst davon
nicht einmal eine Spur vorhanden. Auch erscheinen die seitlichen Anhänge
des Zungenbeines nicht bei allen damit versehenen Fischen als blofse Strahlen
, sondern bei einigen auch, wie die Kiemendeckelstücke, als mehr oder
weniger breite Platten. Diefs ist der Fall namentlich in allen Zungenbeinanhängen
der Cyprinen, diefs auch ist der Fall an einigen Zungenbeinanhängen
der Diodonten, Tetrodonten, Muraenen, Clupeen und noch mancher andern
Fische. Uebrigens aber wäre hier noch zu bemerken, dafs beim Blen-
nius viviparus die einzelnen Knochenstücke des Kiemendeckels ursprünglich
die Gestalt sehr schmaler und gestreckter Platten haben, und dafs diese nur
späterhin erst auffallend an Breite zunehmen, dafs sie also ursprünglich den
Kiemenhautstrahlen desselben Fisches auch der Form nach sehr ähnlich sind.
Auch wäre hier noch zu bemerken, dafs wenn bei einem erwachsenen Fische
eines von den 3 Stücken des Kiemendeckels, wie das nicht selten der
Fall ist, nicht das Praeopercülum selbst berührt, sondern von ihm absteht,
oder wenn es mit den beiden andern Stücken nicht in einer Pteihe, sondern
hinter ihnen liegt (§. 33.), es wahrscheinlich durch eine übermäfsige Ver-
gröfserung eines der beiden übrigen Stücke, oder dieser beiden Stücke zusammen
, erst späterhin aus seiner ursprünglichen Verbindung mit dem Quadratbeine
gebracht, oder überhaupt aus seiner ursprünglichen Lage verdrängt
worden ist.

Gegen die so eben erörterte Verwandtschaft zwischen dem Quadratbeine
und dessen Anhängen auf der einen, und dem Zungenbeine und dessen Anhängen
auf der andern Seite scheint auf den ersten Anblick die Verbindung
beider einen grofsen Einspruch zu thun, und diefs in sofern, als bei den
erwachsenen Gräthenfischen das Quadratbein unmittelbar mit der Hirnschale,
das Zungenbein aber nicht unmittelbar mit der Hirnschale, sondern mit dem

*) Regne animal; von Cuvier. Bd. II. S. 329.


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