Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., M 7631-4/6
Reichert, Benedictus Maria [Hrsg.]
Registrum litterarum Raymundi de Capua, 1386 - 1399, Leonardi de Mansuetis, 1474 - 1480
Leipzig, 1911
Seite: VI
(PDF, 34 MB)
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Alte Drucke und Autorensammlungen

  (z. B.: IV, 145, xii)



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— VI —

•yvie der Studenten zeigen, mit welcher Sorgfalt man bei der Aus-
wahl der Begabtesten zu Werke ging und wie man fiir deren
weitere Ausbildung und Beschaftigung besorgt war. Viele Hun-
derte junger deutscher Dominikaner zogen im Mittelalter iiber die
Alpen, um an den wissenschaftlichen Zentren Italiens oder in einem
stillen Kloster, wo eben gerade ein hervorragender Ordensbruder
lehrte, ihr Wissen zu bereichern und zu vervollkommnen. Namen
und Studiengang gar mancher, die aufierhalb der Ordensprovinz
studierten und spater eine Zierde deutscher Hoch- und Ordens-
schulen wurden, sind in den Regesten enthalten.

Bei dem rein internen und privaten Charakter dieses wechsel-
seitigen Briefaustausches zwischen dem hochsten Oberen des Ordens
und den Vorstehern der Provinzen und einzelnen Klostern einer-
seits wie auch zwischen dem Ordensgeneral und den einzelnen
Ordensmitgliedern andererseits ist es leicht begreiflich, welch groBer
historischer Wert diesen Regesten beizumessen ist; sie bilden fiir
die Ordensgeschichte ihrer Zeit ein unverfalschtes, reichhaltiges
Quellenmaterial. Der Weg zum Ordensoberen stand jedem Unter-
gebenen frei, was immer fiir eine Stellung er im Orden bekleiden
mochte; der einfache schlichte Laienbruder konnte seines Herzens
Wiinsche ebenso gut dem Generaloberen mitteilen wie der gelehrte
Magister oder der Lokalobere, unter dessen Gehorsam er sich be-
fand; daher das abwechselungsreiche Bild inneren Klosterlebens.
Besonders fiir die Zeit der Ordensreform, wie sie vor ailem unter
dem Generalmagister Raymund von Capua (1380—1399) in den
letzten Dezennien des XIV. Jahrhunderts einsetzte und das ganze
XV. Jahrhundert hindurch teils nur angestrebt, teils auch griind-
lich durchgefiihrt wurde, bieten die Regesten ein wahrheitsgetreues
Quellenmaterial der Ordensdisziplin.

Eine eingehende Wiirdigung und Beurteilung des Gesamt-
inhaltes, soweit er fiir die Provinz Teutonia in Betracht kommt,
kann natiirlich erst gegeben werden, wenn die Drucklegung der
betreffenden Begisterbande abgeschlossen ist; ebenso glaubte der
Herausgeber nicht jedem einzelnen Zeitabschnitte, sondern dem
Schlusse der Pubhkation die erforderlichen Indices beigeben zu
sollen.

Die im nachfolgenden veroffentlichten Regesten sind den Hand-
schriften IV, 1, 3, 4 des Ordensarchivs in Rom entnommen. Aus-


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