Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., R 611-127/128 Reinhard, Johann Jacob
Gründlicher Beweis daß in Sachen des hochwürdigen Domcapitels zu Speier gegen des Hern Marggraven zu Baden-Durlach ... I. die Gerichtsbarkeit des hochpreislich kaiserlichen und des Reiches Cammergerichtes, in erster Instanz nicht gegründet, sondern die Klage vor die Austräge zu verweisen seie: auch II. wohlgedachtes Domcapitel einen gedeihlichen Erfolg seiner vermeinten Klage, sich nirgends mit Rechte versprechen könne; wohl aber III. das hochfürstliche Haus Baden-Durlach vielfältige Ursache habe, über Eingriffe des klagenden Theiles, sich zu beschweren