Universitätsbibliothek Freiburg i. Br., R 611-249
Responsum Der L. Juristen-Facultät zu Straßburg Betreffend Die Nichtigkeit Des von der verwittibten Frau Gräfin zu Oettingen-Wallerstein Vor Ihren unmündigen Sohn Herrn Grafen Maximilian prætendirenden Primogenitur-Rechts, Und daß hingegen Herrn Grafen Philipp Carl von Oettingen und Wallerstein Durchgängig Die Helffte der Graffschafft zuständig seye
[Straßburg], [1745]
Seite: Rueckdeckel
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  (z. B.: IV, 145, xii)



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