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(Bei diesen drei Messungen werden keine Bruchtheile eines Centimeters zu Protokoll genommen. Mehr als ein halbes Cen-
timeter wird als ein ganzes Centimeter und weniger als ein halbes Centimeter gar nicht gerechnet,
d) u. e) Die Kopfmasse gelten der grössten Länge und der grössten Breite. Bei der Längenmessung wird das Craniometer mit den
Schenkeln (ungefähr) in der Horizontalebene, bei der Breitenmessung in der Frontalebene gehalten1). Durch Verschiebungen
des Instrumentes, winkelrecht gegen die genannten Ebenen, überzeugt man sich davon, dass es über die Haut
unter mässigem Druck gleitet. Die Ablesung geschieht bis auf das Millimeter.
f) Bei der Beurtheilung der Gesichtsform (subjectiv) wird aucb die Stirn mitgerechnet (eine beginnende Kahleit darf nicht
dazu verleiten, die Länge des Gesichtes zu überschätzen),
g) Die Farbe der Äugen wird bei guter Beleuchtung bestimmt. Der Blick des Untersuchten darf jedoch nicht direct gegen
scharfes Licht gerichtet sein. Die Augen sind sowohl in einer Entfernung von 1—2 Meter, wie in der Nähe zu betrachten
.
Col. 1 umfasst rein blaue (hellblaue und dunkelblaue) und graublaue Augen mit starkem blauen Anstrich.
Col. 2 umfasst graue Augen (hellere und dunklere), die weder eine grössere Einmischung von Braun noch einen starken
blaunen Anstrich zeigen.
Col. 3 umfasst »melirte» Augen, d. h. theils Augen mit einem deutlichen braun pigmentirten Ringe um die Pupille oder
mit braunen Spritzern oder Streifen auf grauem oder bläulichem Grunde, theils Augen von unbestimmter, gelblicher
oder grünlicher Farbe.
Col. 4 umfasst rein braune Augen (hellere und dunklere).
h) Die Farbe des Haares wird am Scheitel bestimmt, wo das Haar gewöhnlich von der Kopfbedeckung geschützt gewesen
ist; nicht in directem Sonnenlicht; sehr kurz geschnittenes Haar erscheint heller als es in der Wirklichkeit ist.
Col. 1, gelbes Haar (sollte heissen helles Haar), umfasst sowohl das weissgelbe und gelbe, wie das hell rothblonde und sehr
hell graublonde (cendrefarbige) Haar.
Col. 2, cencZr^-farbiges Haar, umfasst das »hellbraune», »graubraune» und »graublonde» Haar; wenn das Haar nicht sehr
hell ist, wird es zu dem gelben der Col. 1, und wenn es sehr dunkel ist, zu dem braunen der Col. 3 gezählt.
Col. 3, braunes Haar, umfasst das dunkelbraune und die dunkelsten Nuancen des cendrefarbigen Haares, ebenso »schwarzes»
Haar, wenn es, von weiten gesehen, deutlich ins Braune spielt.
Col. 4, schwarzes Haar, umfasst rein schwarzes, blauschwarzes Haar.
Col. 5, rothes Haar, umfasst alles Haar mit deutlich röthlicher Färbung.
Obs. Bei der Bestimmung der Gesichtsform sowie der Augen- und der Haarfarbe giebt der Untersucher nur die Nummer
der Columne zu Protokoll, welche Nummer der Schreibgehilfe in die entsprechende Columne einzutragen hat.
Wünscht man eine starke Einmischung einer Farbe besonders hervorzuheben, so kann dieses dadurch geschehen, dass
die der betreffenden Farbe entsprechende Zahl unter die andere gesetzt wird. 2/1 bedeutet graue Färbung mit blauem Anstrich,.
2/3 graue Färbung mit einer geringen Einmischung von Braun.
In die letzte Columne werden, wo solche Aufschlüsse zu erhalten sind, Anmerkungen über die Herstammung von Finnen,
Lappen, Juden, Negern u. s. w. sowie Angaben über eine verschiedene Färbung der beiden Augen oder andere Eigentümlichkeiten
in der Pigmentirung, eine pathologische Form des Schädels (Spitzschädel, Sattelschädel u. s. w.) u. s. w. eingetragen.
Am oberen Rande der Tabelle wird der Name des Regimentes und der Kompagnie (Landwehr oder Stamm) so wie die
Zeit angegeben, wo die Untersuchung geschieht. Ist die Mannschaft an dem Tage, wo die Messung ausgeführt wird, grösseren
Anstrengungen unterworfen gewesen, dürfte auch dieses angegeben werden.
Der Untersucher hat die Zeit, die für die Untersuchung der verschiedenen Truppentheile erforderlich gewesen ist, die
ungefähre (oder exacte) Zahl der Individuen, die in Folge von Krankheit oder aus anderen Ursachen von der Untersuchung ausgeblieben
sind, sowie auch andere, für eine künftige Untersuchung vielleicht nützliche Erfahrungen anzugeben. Sind dem Untersucher
von Personen, welche die Bevölkerung kennen, (Officieren oder dergl.) Aufschlüsse von anthropologischem Interesse, z. B.
in Betreff verschiedener Typen innerhalb verschiedener Gebiete gegeben worden, ist dieses aufzuzeichnen.
x) Diese beiden Masse waren so zu nehmen, dass sie die (jy^össte Länge und Breite des Kopfes angeben, also v. A. die Länge nicht,
genau in der Horizontalebene, sondern dort, wo sie am grössten ausfiel. G. E.
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