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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0020
als Graf im Thurgau, wo die Zähringer auch später keinen Besitz hatten-. Ihre
beherrschende Stellung im Breisgau scheinen sie erst mit Herzog Berthold II.
gewonnen zu haben. Dieser stand im Investiturstreit, wie sein Vater Berthold
L, auf Seiten der Gegner König Heinrichs IV. Im Jahre 1079 machte er
einen Zug in den Breisgau, der sich insbesondere gegen St. Gallen, das hier
reich begütert war, richtete. Gegen das Jahr 1098 erfolgte ein Ausgleich mit
dem König. Berthold II. verzichtete auf das Herzogtum Schwaben, behielt
aber seine Stellung im Breisgau, wo er begonnen hatte, Burgen zu bauen. Es
war die Zeit, als der Adel dazu überging, seine Burgen auf Berghöhen zu
errichten. Spätestens zu Anfang der 90er Jahre wurden die Burgen Freiburg
und Zähringen gebaut.

Es ist hier der Ort, etwas über die Burgen zu sagen. Es war durchaus die
Regel, daß die Behausungen des Adels im offenen Lande lagen, meist in Verbindung
mit den Ortschaften. Wieweit sie damals befestigt waren, wissen wir
zu wenig. Ihr Hauptzweck war der, ihren Bewohnern ein rittermäßiges Leben
zu ermöglichen und dabei eine gewisse Sicherheit zu bieten.

In dem kampferfüllten 11. Jahrhundert treten die Höhenburgen auf, sind
aber auch dann nicht die Regel. Nur größere Herren konnten sich eine solche
Unternehmung leisten. Der Grund für die Anlegung in so unbequemer Position
liegt darin, daß sie die Möglichkeit bietet, Gegenstände von Wert und insbesondere
Personen vor Zugriffen zu schützen und zu verbergen. Andererseits
wird man in Stand gesetzt, von einem solchen schwer zugänglichen Punkt
aus Unternehmungen ungestört vorzubereiten.

Ob für die Anlegung einer Burg auch der Schutz von Bergwerken - - wie
sich solche ja auch bei Zähringen finden - - oder von Verkehrsstraßen maßgebend
war, müßte bei jedem Fall untersucht werden. Otto Feger hat jüngst
darauf hingewiesen, daß die wichtigsten sanktgallischen Burgen im unzugänglichsten
Appenzell, fern von allen Verkehrsstraßen lagen, und daß doch im
Investiturstreit hart um sie gekämpft wurde. Bei den Bergwerken wäre zu
überlegen, worin ein Schutz derselben bestehen könnte. Bergwerke konnte
man nicht wegtragen, und für den Schutz, vielleicht von Schmelzanlagen, vor
Zerstörung war gegen einen ernstlichen Angriff das Auftreten einer Burg-
besatzung, die im allgemeinen doch wenig zahlreich war, im offenen Felde
wohl in der Regel unmöglich. Man könnte eher umgekehrt denken, daß die
Bergmannschaft im Notfall für den Schutz der Burg als Besatzung von Wichtigkeit
war. Der Schutz von Bergwerken durch eine Burg ist wohl nur insofern
denkbar, als diese den Betrieb und die Ausbeutung durch andere Leute, als
dem Burginhaber genehm waren, auf längere Sicht hindern konnte. Jedenfalls
lassen uns die Quellen für die Aufhellung der Beziehungen von Burgen
u nd Bergwerken — auch im Falle Zähringen — gänzlich im Stich.

Andererseits sehen wir des öfteren, daß sich um die Burg ein eigener Burgbezirk
bildet, der von den Marken der Ortschaften unterschieden ist. Darüber
hinaus werden manche Höhenburgen zu Verwaltungsmittelpunkten,
gewisse Ortschaften gelten als ihr Zubehör, und es bildet sich eine Herrschaft,
die von der Burg den Namen trägt und in ihr den Mittelpunkt findet.

Etwas ähnliches scheint im Falle von Zähringen vorzuliegen. Der Ort wird
zuerst im Jahre 1008 genannt, in der Urkunde, worin König Heinrich II. dem
Bischof von Basel den Wildbann in einem bestimmt umschriebenen Bezirk

2 I-I. Amann und K. Scliib, Historischer Atlas der Schweiz (1951), Bl. 19.

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