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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0021
Abb. 1 Veste Zähringen

Aus Sattlers „Chronicon Friburgense", 1514.

Mit freundlicher Genehmigung der Bad. Landesbibliothek in Karlsruhe

verleiht3. Wir können demnach das Gebiet als Reichsforstgebiet ansprechen.
Die Herrschaftsverhältnisse in den Orten, die im Umkreis der Wälder ebenso
wie Zähringen in der Urkunde genannt werden, kennen wir nicht. Doch müssen
wir in ihnen, da sie genannt sind, Reichsrechte in Betracht ziehen. Zweifellos
hatten sie überdies Nutzungen an dem Wald.

Später sind die Zähringer im Besitze des Wildbannes und der Bergwerke
als Lehensträger von Basel. Wann sie dies wurden, ist nicht bekannt, wahr-
sch einlich ist es die Zeit Bertholds IL, als dieser seine Stellung im Breisgau
ausbaute, zwischen 1079 und 1098. Dieses wichtige Hoheitsrecht wird auch
die Stellung Bertholds und seiner Nachfolger in Zähringen mitbegründet
haben.

Im Dorfe Zähringen gab es eine Ortsburg oder einen Herrenhof, dessen
Inhaber sich von Zählungen nannten und die in ein Abhängigkeitsverhältnis
zu den Herzögen traten. Leute aus diesem Geschlecht haben den Platz ausgesucht
, wohin 1093 das Weilheimer Kloster St. Peter verpflanzt wurde4. Dieses
Kloster erhielt in sehr vielen herzoglich zähringischen Orten mehr oder
weniger reichen Besitz, jedoch auffallenderweise im Orte Zähringen nichts.
Eine einzige Schenkung, die genannt wird, geht bald durch Tausch wieder
verloren5.

:! MG Dil IL n. 188.

i P. P. Albert, Zeitschr. Freib. Gesch. Ver. (7.FGV) 28. 21.
5 Rotulus Sanpetrinus, Freib. Diöz. Arch. (FDA) 15, 160 f.

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