Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0027
erscheint in der Urkunde von 1289 zum ersten Male und bezeichnet wohl nur
jenen Wald nördlich bzw. nordwestlich von Freiburg20.

Da dieser Wald ursprünglich Reichsforst ist und zudem in der Verbindung
der beiden Komplexe des nachweislich zu Zähringen gehörigen Gutes liegt,
wird er zu diesem Zähringer Gut gehört haben. Dafür scheint mir ein weiterer
Hinweis vorzuliegen. Wir kehren noch einmal zurück zu der Urkunde
von 1281 mit dem Sühnevertrag zwischen König Rudolf, dem Grafen und der
Stadt Freiburg27. Wenn hier durch den Bischof von Basel und den Markgrafen
von Hachberg untersucht und in Erfahrung gebracht werden soll, wie weit
gegen die Stadt hier das entfremdete Königsgut reicht, so müssen über bestimmte
Bestandteile Differenzen geherrscht haben. Als solcher Bestandteil
bietet sich vor allem das Mooswaldgebiet an, das zwischen jenen zähringischen
Gütern lag, deren Zugehörigkeit nach den weiteren Urkunden, die wir kennen
, offenbar nicht zweifelhaft war. Das Ergebnis der Feststellung war offenbar
, nach Ausweis der Urkunde von 1289, daß der Wald der Stadt zu Recht
gehöre. Daher nehme ich an, daß dieser Wald bereits in herzoglich zähringi-
scher Zeit stadtfreiburgisch wurde. Hätte die Stadt ihn erst - - und so wurde
bisher immer angenommen — von den Grafen erhalten28, hätte man ihn wahrscheinlich
als Königsgut aus dem Nachlaß Bertholds V. reklamiert, wie das
auch mit den sonstigen zähringischen Reichslehen geschehen ist. Vielleicht
spricht auch die Bezeichnung des Gundelfinger Waldes auf Gemarkung Wildtal
als „des Herzogen Wald" dafür, daß ihn Gundelfingen von den Herzögen
von Zähringen oder von Teck erhielt als Ersatz für den Mooswald, den Gundelfingen
bisher genutzt hatte, und den die Herzöge nun ihrer Neugründung
Freiburg zuwiesen, so daß dieser Wald anstatt zur Herrschaft Zähringen nunmehr
, wenn auch als nominelles Königsgut, zur Herrschaft Freiburg gehörte.
Wir denken dabei an die Tatsache, daß Kaiser Friedrich II. zunächst Freiburg
überhaupt als Reichslehen einziehen wollte. AVir sprechen hier freilich mit
allem Vorbehalt für die herzoglich zähringische Zeit von einer „TIerrschaft"
Zähringen oder Freiburg. Immerhin zeigt sich bald nach dem Aussterben des
zähringischen Geschlechts, daß die Veste Zähringen Mittelpunkt für gewisse
Reichsbesitzungen war, wie Freiburg für die gräflichen, die dann zu einer
wirklichen Herrschaft Freiburg werden, während das, was eine „moderne"
Flerrschaft Zähringen vielleicht hätte werden können, zerfällt.

Der engere Zubehör der Veste

Wir erinnern uns nun. daß im Jahre 1327, als Graf Konrad von Freiburg
Zähringen an den Schnewelin Bernlapp verkaufte, als Zubehör der Veste nur
noch das unmittelbar dabeiliegende Gebiet genannt wird, nämlich neben Zähringen
, dem Dorf, die Dörfer und Täler Gundelfingen. Holdental, Wildtal und
Reutebach mit dem Kirchensatz an letzterem Ort.

Gundelfingen war von diesen Orten wohl der größte. Neben vielem
sanktpeterschen Besitz gibt es dort später zahlreiche Höfe weiterer Klöster
und auch von Freiburger Bürgern. Im Jahre 1516 begegnet zu Gundelfingen

26 Hefcle II, 95 (Nr. 84). '

27 Wie Anm. 15.

28 E. Gothein, Wirtschaftsgesch. des Schwarzwaldcs (1892), 102, denkt sogar erst an die Zeit „nach der Verdrängung
der Grafen" von Freiburg.

27


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0027