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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0041
dieser Großvater einer der Brüder selbst, also der Gotfrid Marschall von 1187
ist der Bruder von Otto und Werner. Ihr Vater Gotfrid ist der zuletzt 1177
mit Herzog Bertold IV. in Zürich nachgewiesene. Der Grund für diese Abteilung
ist vorläufig nicht einzusehen, wenn es nicht der ist, daß in dem Kreuzfahrer
Gotfrid auch der Gründer des Lazaritenhauses Schlatt gesehen werden
soll, wofür aber auch der Kreuzfahrer Werner genügen würde. Rollers Gotfrid
von 1187 soll bis 1231 leben, der Marschall Gotfrid von 1238 ist bereits sein
Sohn. Dieses Marschalldatum hängt aber damit in der Luft, denn im August 1238
und dann 1239 hat Werner den Marschalltitel, und zwar ist dieser nach Roller
noch der Bruder Ottos und Gotfrids (1187—1231). Da nun 1246 wieder Gotfrid
als Marschall auftritt, müßte diese Würde hiernach vom Vater Gotfrid (1231)
auf den Sohn Gotfrid (Anfang 1238), von diesem bei seinen Lebzeiten auf den
Onkel Werner (August 1238—1239) und von diesem wieder auf den Neffen
Gotfrid (1246) zurückgewandert sein: ein ganz unwahrscheinlicher Vorgang.
Wobei wir voraussetzen, daß die Marschallwürde jeweils nur einer Person
zugekommen ist, jedenfalls nicht Neffen und Onkel gemeinsam. Später werden
wir in einem Falle freilich sehen, daß Vater und Sohn zugleich diesen
Titel, der aber damals schon keinen Inhalt mehr hatte, führen.

Zweite Generation (1220—1278)

Otto (1220—1246). — Er ist in der Fälschung auf 1220 als Sohn Marschall
Gotfrids bezeichnet und hat auch wohl damals gelebt. 1231 und 1240 kommt
er zusammen mit Werner an zweiter Stelle, also wohl als jüngerer Bruder
(wenn nicht als Neffe) unter Zeugen vov.

Ausgang: Der Otto von 1248 (dritte Generation) wird als Sohn eines lebenden
Marschall Gotfrid bezeichnet, ist also nicht mehr der hier behandelte. Dagegen
wird 1246 ein Otto an erster Stelle zusammen mit einem Gotfrid angeführt
: Otto et Gotfridus de Stoufen. Hier wird nicht der Sohn dem Vater
vorangestellt sein, ein Bruder namens Gotfrid ist nicht bekannt, überdies wird
als fideiiussor gleich hinter Graf Rudolf von Habsburg nicht ein junges Glied
der Familie, bei Lebzeiten des Vaters und weiterer Glieder der älteren Generation
, in Funktion treten. Es wird also 1246 der Otto von 1220 in Rede stehen,
und der mit ihm genannte Gotfrid wird sein Vetter, der Marschall Gotfrid sein.

Werner (1231—1240). — Dieser anscheinend ältere Bruder Ottos ist, wie
oben ausgeführt, nicht durchaus gesichert, vielleicht fällt er mit seinem Oheim
Werner zusammen. Besonders oft kommt er als Zeuge für die Gräfin Adelheid
von Freiburg und ihre Söhne vor und wird in diesem Zusammenhang
sowohl Marschall als auch Ministeriale genannt. Als Marschall folgte er 1238
auf seinen Vater Gotfrid (im andern Falle auf seinen Bruder Gotfrid, obwohl
dieser einen Sohn Otto hatte).

Ausgang: 1240 hört die Nennung eines Werner von Staufen auf, erst 1262
erscheint der Name wieder, und zwar wiederholt als Bruder eines Gotfrid
senior, auch sonst in ganz anderen Beziehungen als der vorhergehende Werner.

Gotfrid (1246—1278). — Während dieser Marschall Gotfrid, oft senior
und der Alte genannt, bisher immer als Sohn eines Gotfrid betrachtet wurde,
haben wir einen zwingenden Grund, ihn als Sohn Werners, des Bruders von
Gotfrid aus unserer ersten Generation, zu bestimmen. Er wird nämlich ebenso
wie sein Bruder Werner 1277 zusammen mit Diethelm genannt, der ein Enkel

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