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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0042
seines Vetters ist. Wären nun Gotfrid senior und sein Bruder Werner ebenso
wie der gesicherte Otto Söhne Gotfrids, dann gäbe es keinen Vetter, als dessen
Enkel Diethelm in Frage käme. Von den drei Brüdern der ersten Generation
Gotfrid, Werner und Otto, hinterließ also nicht nur Gotfrid, sondern auch
Werner Söhne. Bei Burckhardt, der den Gotfried senior der zweiten Generation
wie üblich zum Sohne Gotfrids macht, wird Otto zum Sohne von dessen
Bruder Werner, was der klaren Aussage der auf 1220 gefälschten Urkunde
widerspricht, die jedoch die Familienverhältnisse sicherlich richtig wiedergeben
wird. In der Konsequenz dieses Verfahrens wird Diethelm nicht zum
Enkel eines Vetters der Brüder Gotfrid senior und Werner, wie die Urkunde
von 1277 sagt, sondern gerät als Vetter zweiten Grades mit ihnen in dieselbe
Generation!

Unter diesem Gotfrid senior ist der Marschalltitel in Abnahme gekommen.
Als Marschall erscheint Gotfrid noch 1258, zugleich aber wird er zum ersten
Male nobilis vir genannt. Danach sind die Bezeichnungen her, miles, dominus
und nobilis, niemals mehr Marschall. Diesem Titel hing eben doch der Dienst-
mannencharakter an: später, unter den Habsburgern, ist er wieder mit damals
veränderter Bedeutung erschienen. Eine Merkwürdigkeit ist, daß „Herr Gotfrid
der Ältere" 1267 mit dem Siegel: S. G. ... Iunioris Marscalci siegelt. Ist
es ein Siegel aus einer Zeit, als der nunmehrige senior noch ein junior, nämlich
als Neffe Gotfrids der ersten Generation, war?23 Gotfrid ist seit dem Tod
seiner Vettern (bzw. seines Vetters Otto) deutlich das Haupt des Hauses Staufen
und erscheint in wichtigen Funktionen, vor allem 1263 als einer der vier
Schiedsmänner des Straßburger Friedens.

Ausgang: Durch die Bezeichnung als senior ist Gotfrid von seinen gleichzeitigen
Neffen und Großneffen gleichen Namens mit dem Zusatz junior gut
zu unterscheiden, ebenso durch die Angabe als Bruder Werners, mit dem zusammen
er 1278 zuletzt erscheint. Seinen Sohn und seine Neffen hat er wie
auch sein Bruder Werner überlebt.

Werner (1262—1278). — Es bleibt merkwürdig, daß dieser seit 1262 so
häufig genannte Bruder des Gotfrid senior, also auch ein Sohn Werners, überhaupt
erst mit diesem Jahre in Erscheinung tritt, Avährend sein Bruder schon
seit 1246 so häufig vorkommt, und sein Vater allem Anschein nach nicht ein
Alter erreicht hat, daß ein spätgeborener Sohn erklärbar wäre. Wie schon
erwähnt wurde, ist zwischen 1240 und 1262 überhaupt kein Werner von Staufen
nachzuweisen. Dieser Bruder steht in enger Verbindung mit Gotfrid senior
und erscheint in den Urkunden meist mit ihm zusammen. Auch er wird 1278
das letzte Mal genannt.

C. de Stouphen (1255). — In einer Urkunde des Grafen Konrad von
Freiburg als erster Zeuge und als Ritter. Da sonst in dieser Zeit kein entsprechender
Name vorkommt, könnte hier vielleicht ein G. = Gotfrid in C.
verschrieben sein. Möglicherweise gehört er auch erst in die nächste Generation
.

Dritte Generation (1248—1256 [1288])

Die Angehörigen dieser Generation scheinen alle, soweit sie nicht Geistliche
waren, früh gestorben zu sein; wenige Nachrichten nur sind über sie
vorhanden.

23 F. Hefele, Freib. Urk. Buch 1, 184 f. äußert sich nicht hierzu.

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