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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0043
Gotf rid (1248—1256). — Schon 1248 und danach wird er als Gotfrid junior
bezeichnet, zum Unterschied von seinem Onkel; erscheint später nur noch in
drei Urkunden des Jahres 1256 als Zeuge der Transaktionen in Tunsel. Seine
Verwandtschaftsbeziehungen sind nicht genannt. Klar ist nur. daß er als
junior dieser Generation angehören muß, die Frage ist nur, als wessen Sohn
er zu betrachten ist. Gotfrid senior scheidet gleich aus, weil sonst in der Urkunde
von 1256 (ohne Tagesdatum) über den Verkauf von Tunsel an das
Kloster St. Trudpert Gotfrid junior zugleich mit Otto als Sohn erscheinen
müßte, die Aufführung jedoch lautet: Gotfridus senior marschalcus de Stoufin,
Otto filius eius, Gotfridus iunior de Stoufin. Auch in den beiden andern Urkunden
wegen Tunsel von 1256, wo Gotfrid und Otto zeugen, sind sie nicht
als Brüder bezeichnet, vielmehr in der Zeugenreihe vom 11. Januar ganz voneinander
abgehoben: her Goetfrid von Stoufen, der von Eisschibacli, her Otto
von Stoufen.

Auch daß er ein Sohn von Gotfrids senior Bruder Werner wäre, ist nicht
wahrscheinlich. Einmal sind die Enkel Werners zu jung, um Söhne Gotfrids
junior, der seit 1256 verschwindet, zu sein, zum andern erwartet man bei den
wichtigen Zeugenschaften für Tunsel wohl nicht zwei bzw. drei Mitglieder
des einen (Wernerschen) Zweiges der Familie, während der andere (Got-
fridische) ganz fehlt, sondern wohl eher auch einen Vertreter dieser Linie, als
deren damals ältestes Glied Gotfrid junior passend wäre. Dieser käme also
am ehesten als Sohn Ottos oder Werners, der Söhne Gotfrids, in Betracht, und
hierbei verdient Otto als Vater den Vorzug, da erstens Werner selbst nicht
gesichert ist, und zweitens unter den Söhnen Gotfrids junior sich ein Otto,
aber kein Werner befindet, was eher auf Otto als Großvater hinweist, obgleich
ein etwa auch vorhandener Werner jung gestorben sein könnte.

Ausgang: Es scheint nicht möglich, diesen Gotfrid junior über 1256 hinaus
zu verfolgen. Der 1268 als Gotfrid junior Siegelnde ist Bruder Diethelms,
also bereits Sohn unseres Gotfrid. Der ältere Gotfrid junior wird also damals
bereits gestorben sein. Den jüngeren Gotfrid junior kennen wir schon seit
1265 als Bruder Rudolfs und damit zugleich wieder Diethelms (siehe unten).
1271 und 1272 gibt dieser Gotfrid Gut zu Pleitersheim an den Johanniterorden,
in den er wohl anschließend eingetreten und wo er 1277 als Komtur des Hauses
Neuenburg bezeugt ist.

Otto (1248—1258). Dieser ist seit 1248 als Sohn Marschall Gotfrids
senior bezeugt, also nach unserer Auffassung Vetter des älteren Gotfrid junior,
mit dem zusammen er 1256 dreimal als Zeuge genannt wird. Ein einziges Mal,
1255 in Breisach, wird Otto Marschall genannt - - vielleicht ein Versehen. Wir
konnten sonst nie beobachten, daß zwei gleichzeitig liebende diesen Titel führten
, und das Auftreten eines neuen Marschalls hat stets den Schluß auf das
Ableben des vorhergehenden Trägers der Würde widerspruchslos gestattet.
Jedenfalls aber wurde jetzt nurmehr der Titel, nicht mehr die Würde beachtet
, so daß es möglich war, den Marschalltitel des Vaters auch dem Sohne
zu geben, analog dem Titel des Grafen.

Ausgang: 1255 kommt Otto zusammen mit seinem gleichnamigen Sohne
vor, 1258 zeugen Gotfrid, Otto und Otto, also Großvater, Sohn und Enkel zusammen
in der Angelegenheit des Verkaufes von Tunsel. Dann schweigt die
Kunde über den Namen Otto von Staufen dreißig Jahre lang, bis 1287 und
1288, mit Ausnahme von 1271 bis 1278, wo es sich um einen Geistlichen, einen
Sohn Gotfrids junior handelt.

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