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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0046
Werner (1299). - - Ein Werner von Staufen, Kirchherr in Feldkirch, ist
Zeuge beim Verkauf eines Hofes in Ambringen an das Kloster St. Blasien. Er
könnte der Gesamtlage nach ein Bruder Bertolds und Ottos sein.

Fünfte Generation (1279—1346)

Hierher gehören mit Sicherheit drei Söhne Ottos (von Schönau) und ein
Sohn Bertolds, während die dritte, von Gotfrid junior herstammende Linie
erloschen ist. Drei Personen, die dieser Generation angehören dürften, können
hier keinem bestimmten Vater zugeordnet werden: ein dominus Werner, der
Deutschordenskomtur Fridrich und der Konventuale von St. Trudpert, Diet-
helm.

Werner (1291—1317). - - Er ist zunächst in einigen Fällen schwer von seinem
Oheim Werner, bis dieser 1296 als Johanniter bezeugt ist, zu unterscheiden
. Wahrscheinlich aber ist er der miles von 1291 und sicher der dominus
von 1297. Er siegelt 1300 als Vetter Gotfrids, Bertolds Sohn. 1313 als Sohn
Ottos und Bruder Johanns und Diethelms bezeugt, tritt er wie sein Oheim
Werner in den Johanniterorden. Seine Gemahlin Adelheid war 1294 verstorben
. Zuletzt ist er als Zeuge 1317 am Leben.

Johann (1302—1346). — Wieder ein neuer Name; zuerst 1302 mit Brüdern
und Schwestern (Beatrix, Susanne, Elisabeth) genannt. 1313 als Sohn
Ottos, 1316 als Vetter Gotfrids, vermählt mit Elisabeth von Tierstein. Er
scheint unglücklich gewirtschaftet zu haben, denn er hat Stück für Stück seines
Besitzes verkauft. Zuletzt 1346 im Zusammenhang mit der Verwüstung
der Stadt Münster erwähnt24.

Diethelm (1300—1337). - • 1300 mit Werner als Vetter Gotfrids, 1313 als
Sohn Ottos und wiederholt mit den Brüdern genannt. 1318 ist er Vogt von
St. Trudpert, St. Blasien und Sulzburg, 1321 Vogt des Schönauer Tales. An
den Johanniterorden hat er große Verkäufe gemacht.

Gotfrid (1300—1327). — Ein Gotfrid wird 1300 als Sohn Bertolds genannt,
auch als Vetter Werners und Diethelms; 1316 wieder als Sohn Bertolds und
Vetter Diethelms, Johanns und Werners. Er ist Inhaber der Vogtei des Fronhofs
Munzingen. Mit der Stadt Freiburg schloß er 1326 nach einer Fehde einen
Sühnevertrag, wobei seine Vettern von der anderen Linie sich gegen ihn verbürgten
.

Werner (1317—1335). - - Zuerst 1317 als Jungherr. Verwandte sind von
ihm nicht genannt. Mitsiegler 1321 für Johann und seine Gemahlin: ich Diethelm
, Gotfrid und Wernher von Staufen. Er könnte ein Bruder Gotfrids und
Sohn Bertolds, mit mehr Wahrscheinlichkeit ein Sohn Ottos iuvenis, des Bru-

24 R. Hugard, Schauinsl. 14, 90 sagt von dem Johann von Staufen von 1346, er dürfe nicht verwechselt
werden „mit dem Ritter gleichen Namens der anderen Linie". Allerdings ist in einer Urkunde von 1337
(H. Schreiber, Freib. Urk. Buch 1, 530 ff.) die Rede von dem Anteil an der Burg und Stadt zu Staufen,
den Herr Diethelm von Staufen von seinem Bruder Johannes habe, und im allgemeinen wird man in
einem solchen Falle wohl schließen, daß derjenige, von dem ein solcher Anteil überkommen ist, bereits
ein Verstorbener sei. Ob jedoch in diesem Falle nicht zu erwägen ist, der ausverkaufende Johann habe
auch an den Bruder schon bei Lebzeiten etwas abtreten müssen? Ein zweiter vor 1537 lebender Johann ist
nicht bekannt, nachher kommt außer 1546 ein Johann noch einmal 1542 als Mitsiegler Gotfrids und seiner
Frau Klaranna vor. Vor allem aber macht der abgewirtschaftete Zustand des Johann von 1546 (bei
Mathias von Neuenburg, Boehmer, Fontes 4, 258) ganz den Eindruck einer und derselben Person mit dem
„allesverkaufenden" Johann vor 1557. Solange also nicht weitere Gesichtspunkte auftreten, möchte man
die Frage eher unentschieden lassen.

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