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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0048
nachzähringischer Zeit die Staufen ebenfalls mehrere Lehen hatten25. Die
Oberlehensherrschaft über Burg und Dorf Staufen in zähringischer Zeit, und
wie diese an die Grafen von Freiburg kam, ist also noch nicht aufgeklärt.

Wesentlich für die Beurteilung von Stellung und Machtbereich der Herren
von Staufen ist die Frage nach den Klostervogteien. Vier Klöster kommen
hier in Betracht: St. Trudpert, Sulzburg, Murbach und St. Blasien.

Was St. Trudpert betrifft, so ist die herrschende Meinung, daß die Staufen
Untervögte der Zähringer waren. Nun fällt aber auf, daß in dem großen
Erschatzprozeß, den die Bauern des Münstertals zu Anfang des 13. Jahrhunderts
mit dem Kloster führten, von den Zähringern niemals die Rede ist, auch nach
1218 nicht von ihren Erben, den Grafen von Freiburg. Der Streit wird vielmehr
vor dem Gericht des Bischofs von Straßburg, der ein Obereigentum am
Boden in Anspruch nahm, geführt und entschieden. Später in diesem Jahrhundert
beziehen sich die St. Trudperter Urkundenfälschungen auf habs-
burgische Vorfahren als Klostergründer, nie aber auf zähringische oder gräf-
lich-freiburgische Rechte. Die Herzöge und die Grafen scheinen vielmehr
immer nur das wichtige Bergwerksregal im Münstertale besessen zu haben,
und von ihnen bekamen es die Staufen zu Lehen. Von wem sie die Kloster-
vogtei hätten, wird nirgends gesagt.

Sicherlich von den Habsburgern haben die Staufen die Vogtei über Besitzungen
des Klosters Murbach, besonders Heitersheim. Die Vogtei über die
Leute des Klosters Sulzburg, 1305 nachgewiesen, haben die Staufen als ein
Afterlehen der Herren von Üsenberg. Von 1367 bis 1383 war auch die Stadt
Sulzburg im Pfandbesitz der Herren Ulrich Walter und Otto von Staufen;
1373 kauften sie in der Stadt ein Haus. Grundherrliche Rechte hatte noch
Trudpert von Staufen 1471 im Sulzburger Wald26.

Ungeklärt ist der Vorgang, wie die Herren von Staufen, vermutlich noch in
der Zähringerzeit, als Vögte in das obere Wiesental gekommen sind27. Hing
es zusammen mit der Vogtei über Murbach, das schon 1025 in Todtnau Besitz
hatte, wenn anders es sich hier wirklich um Todtnau im Wiesental handelt?28
Oder wurde die Vogtei über die Leute von St. Trudpert, das sich um 1100 im
Talgebiet einigen Besitz erwarb, in der Folge über das ganze Tal ausgedehnt,
so daß 1288 Otto von Staufen29 oder 1321 im sanktblasianischen Talrecht von
Schönau Diethelm von Staufen als Vogt des Tales erscheinen kann?30 Eine
besondere Vogtei über sanktblasischen Besitz kennen wir sonst bei den Staufen
nicht, es scheint, daß sie hier im Schönauer Talgebiet wie auch draußen in der
Ebene im Lande südlich der Möhlin die Vogtei über die Gotteshausleute überhaupt
in Anspruch nahmen. Auf die Möglichkeit, daß die staufische Vogtei mit
der alten Herrschaft des Bistums Basel über St. Blasien zusammenhängt, ist
schon vorhin hingewiesen worden.

Einen Großteil der staufischen Besitzungen zwischen Schwarzwald und
Rhein lernen wir aus den Vergabungen und Verkäufen an den Johanniter-

25 Nach J. Bader, Schauinsl. 8, 38 war Staufen ursprünglich ein Lehen der Usenberger vom Hochstift Basel;
vgl. auch ders. ZGOR 21, 436 Anm. — Nach der Beschreibung der Badischen Markgrafschaft von J. W.
Schmidt (Karlsruhe 1804) gehörte zur oberen Herrschaft Üsenberg audi die Grundherrschaft über das
Schloß Staufen.

26 Zeitschr. des Treib. Geschichtsvereins 5, 183.

27 O. Feger, ZGOR 99, 400.

28 Th. Mayer, ZGOR 91, 508 f.

29 M. Gerbert,,HNS 3, 220.

30 ZGOR 1, 209.

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