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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0053
Grund persönlicher Dienste, wie sie zum Beispiel Gotfrid in den 1170er Jahren
in Burgund leistete. Von einer „Reichsministerialität" dieses Staufen (A.Burck-
hardt) darf man hier gewiß nicht sprechen. Das ursprünglich ganz persönliche
Dienstverhältnis drückt sich im Marschalltitel aus. Dieses Verhältnis entspricht
min gar nicht der Konzeption eines „modernen" institutionellen Staatsgedankens
, sondern viel eher dem „alten" Personenverbandsstaat. Die Staufen
sind an die Zähringer persönlich gebunden; demgegenüber hat man den Fehler
gemacht, den staufischen Besitz, wie die Burg Staufen selbst oder die Vogtei
von St. Trudpert, für zähringische Lehen zu halten. Wir haben schon darauf
hingewiesen, daß dafür kein zureichender Grund vorhanden ist. Erst durch
das persönliche Verhältnis zu den Zähringern ist der staufische Besitz in deren
Machtbereich gekommen, so daß anschließend die Grafen von Freiburg mit
oberlehensherrlichen Ansprüchen auftreten konnten. Ausschlaggebend werden
hier die wirtschaftlichen Verhältnisse gewesen sein, nämlich der Betrieb
und die Ausnutzung der Bergwerke des Münstertales, die eine Verständigung
mit den Grafen nahelegten. Als im 14. Jahrhundert die Stadt Freiburg die
Bergwerke weitgehend in die Hand bekam, erfolgte der Zusammenstoß mit
den Herren von Staufen.

Im 13. Jahrhundert wurde die politische Stellung des Flauses einerseits
durch das Verhältnis zu den Grafen von Freiburg, andererseits zu den Herren
von Üsenberg bestimmt. Zu beiden stehen sie im Lehensverhältnis. Das Ministerialen
Verhältnis der Zähringerzeit setzt sich noch eine Weile fort, so als
hätten die Grafen von Urach auch dieses zugleich mit dem sonstigen Erbe übernommen
. Zum letztenmal wird 1239 ein Staufen ministerialis genannt, 1258 bezeichnet
sich Gotfrid senior in einem Vertrag, den er mit dem Bischof von Basel
schließt, bereits als nobilis vir. Dies hindert nicht, daß derselbe Gotfrid und
sein Bruder Werner von dein Grafen Egino IL, wo er als Lehensherr auftritt,
seine fideles genannt werden (1277).

In den Fehden der Staufen mit der Stadt Freiburg in der ersten Hälfte des
14. Jahrhunderts scheinen die Grafen sich zurückzuhalten, 1325/26 standen sie
auf seilen der Stadt. Hier wird auch ein gewisser Gegensatz der beiden Linien
von Staufen bemerkbar. Die Brüder Diethelm und Johann vertragen sich mit
der Stadt und verpflichten sich, gegen ihren Vetter Gotfrid einzuschreiten,
falls dieser die Feindseligkeifen fortsetzen sollte49. Der Einfluß der Stadt
Freiburg nahm nun ständig zu, und Diethelm verpfändete 1337 an dieselbe
sogar seinen Anteil an Burg und Stadt Staufen mit dem Gericht und den zugehörigen
Leuten. Zuletzt wurde die Stadt Münster und die Burg Scharfen-
stein von den Freiburgern eingenommen und verheert (1346), angeblich um
ihre Pfandrechte dortselbst zu behaupten50. Doch ist diese ganze Affäre nicht
befriedigend geklärt.

In der Folge haben die Herren von Staufen sich wieder eng an die Grafen
von Freiburg angeschlossen, hielten auch, und zwar in beiden Linien, zu Graf
Egon III. in seinem letzten Krieg mit den Freiburgern 1366/68. der zur Lösung
der Stadt von den Grafen führte. 1370 erkannten sie die Lehenshoheit des
Grafen als Inhabers der Herrschaft Freiburg über Burg und Stadt Staufen
an. Aber bereits 1386 ist Ritter Ulrich von Staufen als Bannerträger im Heere
des Habsburgers in der Schlacht bei Sempach gefallen.

49 II. Schreiber, Geschichte der Stadl Freib. 2. 120.

50 R. Hugard, Schauinsl. 14, 85 ff.

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