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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0055
Freiherr Georg Leo von Staufen, war Statthalteramts-Verweser am kaiserlichen
Hofgericht zu Rottweil.

Nach Georg Leos Tode (1602) waren keine Voraussetzungen dafür gegeben,
daß ein anderes Geschlecht das Erbe der Staufen, materiell und ideell, weiterführte
. Die Oberlehensherren beeilten sich, das Ihre zurückzunehmen, so der
Markgraf von Baden die Orte Ballrechten und Döttingen und das Kloster
St. Gallen Norsingen. Staufen selbst und den Kern der alten Herrschaft teilte
Österreich nicht wieder zu Lehen aus, sondern vergab es zeitweise als Pfandschaft
. Zu Lehen recht erhielt die Herrschaft erst wieder 1738 das Stift St. Blasien
, bei dem sie bis zum Ende des alten Reiches verblieb.

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