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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0098
um den Rhein sich vollzieht, wird von Greifenegg in seinem Bericht vom
2. Dezember 1803 an den Erzherzog anschaulich dargestellt: „Die Franzosen
haben alle Rheingießen geschlossen, um den Rhein auf unsere Seite zu jagen.
Unsere Schließung bei Jechtingen oder Sponeck wirft ihnen den Rhein wieder
zurück."

Zu den Erzeugnissen des Breisgaus gehörte der Salmiter oder Salpeter, der
„von weit besserer Qualität als sonst" gewesen sein soll. Nach einer gedruckten
Verfügung vom 28. September 1746 aus Waldshut war die Ausfuhr von
Salpeter aus Vorderösterreich verboten. Der Salpeter war an den bürgerlichen
Kauf- und Handelsmann Franz Dominik Gäß abzuliefern.

Am 15. September 1803 teilte die Witwe Rombach, die zu dieser Zeit eine
konzessionierte Sammelstelle für Salpeter besaß, mit, daß 83,5 Zentner Salmiter
zur Ablieferung an das Artillerie-Hauptzeugamt in Innsbruck in Bereitschaft
lägen. Sie erhielt den Bescheid, daß sie den Salmiter gut aufbewahren
solle. „Sind die k. u. k. Stellen so unfreundlich", schreibt Greifenegg, „daß
sie sich abzwacken wollen, wo sie nur können, so sehe ich auch nicht, weshalb
man ihnen entgegenkommen soll."

Am 30. Oktober 1803 war der Salmitervorrat der Witwe Rombach auf
150,5 Zentner angewachsen. Aber inzwischen hatte Josef Sermin von Rottweil
um die Erlaubnis zur Errichtung einer Pulvermühle und um das Privileg zum
Alleinverschleiß des Schießpulvers gebeten. Er erklärte sich bereit, der landesfürstlichen
Kasse jährlich 2000 fl. und der Witwe Rombach als Abfindung
20 Jahre lang jährlich 800 11. zu bezahlen. Das gesamte Salpeteraufkommen
im Lande wurde auf 400 bis 600 Zentner jährlich geschätzt. Die auf die Sal-
mitererzeugung bezüglichen Vorgänge veranlaßten Greifenegg, dem Erzherzog
zu schreiben: „das größere heraldisch ausgemalte Wappen ist für die
Hauptzolltafel unentbehrlich."

Durch die staatsrechtliche Verselbständigung des Breisgaus und der Or-
tenau ergaben sich auch für die Universität Freiburg nachteilige Wirkungen.
Am 1. April 1803 erging eine Wiener Hofentscheidung: „Ob die österreichischen
Untertanen in Freiburg studieren dürfen, wird sich erst zeigen, welche
Anträge der Herzog von Modena darüber machen wird." Ein Jahr später, am
10. April 1804, ergeht die Entscheidung: „Nachdem die Erzherzog-österr. Universität
in Freiburg von Sr. k. u. k. Majestät als eine auswärtige Hohe Schule
erklärt worden ist, sind keine inländischen Studenten für medizinische Studien
in Freiburg möglich."

Die Besorgnisse um das künftige Schicksal der Universität veranlaßten den
breisgau-landständischen Konseß am 1. August 1804, Vorstellungen zwecks
Erhaltung der Hohen Schule zu erheben: diese soll zu einer erbländischen
Lehranstalt erklärt werden. Als im Jahr 1805 die Lehrkanzel der Logik und
Metaphysik in Freiburg wieder besetzt Averden soll, werden als Examinatoren
für die bevorstehenden Prüfungen der Lehrkanzelbewerber außer Professor
Jacobi der Appellationsrat Sauter, vormals Professor der Logik, und der
Mathematiker Professor Rinderle vorgeschlagen, letzterer deshalb, „weil die
Regeln der Logik sich vorzüglich auf die Sätze der Mathematik anwenden
ließen". Karl von Rotteck, dessen Berufung in das Kollegium der Examinatoren
gleichfalls erwogen worden war, „muß diesen Männern in der Hinsicht
zurückstehen, weil die allgemeine Weltgeschichte, von welcher er das Lehramt
bekleidet, minder als jede andere Wissenschaft mit der Logik in Verbindung
steht".

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