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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1958/0101
Vom 6. April 1804 datiert ein anonymer Notizzettel: „Von Regensburg ist
noch nichts geschehen, alle Hoffnung ruht in dem russischen Gesandten v. Bühler
. In tiefster Erniedrigung."

Am 28. April 1804 meldet der österreichische Gesandte in Regensburg, daß
die französischen und russischen Minister wieder neue Bewegungen wegen
der Entschädigung der Malteser machen.

Während Bayern Anerbietungen wegen Bestellung eines bayrischen Coad-
jutors für den Johanniterorden macht, frägt der russische Hof an, warum der
Malteserorden einen bayrischen Prinzen als Coadjutor einsetzen wolle.

Der Fürst von Heitersheim, ein betagter Herr, besucht Greifenegg, um
ihm sein Herz über die Zwistigkeiten seiner Ordensbrüder auszuschütten. Er
versichert Greifenegg seiner Anhänglichkeit an seine königliche Hoheit, den
Erzherzog. Zum Schluß äußert er einen bescheidenen Wunsch: Er bittet um
Aufhebung des Sequesters über die aus der Ortenau stammenden Gefälle des
Johanniterordens.

Während der Malteserorden um seine wirtschaftliche Grundlage und seine
politische Geltung kämpft, spiegelt sich im Bereich Greifeneggs dieses Geschehen
im Schicksal einer kleinen Schrift wider, die, ohne Angabe eines Verfassers
erschienen, sich in kritischer Weise mit der Geschichte des Malteserordens
auseinandersetzt, und seitens des Ordens als Schmähschrift empfunden
wird. Auf die Vorstellung des Ordens läßt Greifenegg die in den
beiden Freiburger Buchhandlungen befindlichen Exemplare dieses Buches
wegnehmen, dessen Lektüre er sich unterzieht. Ein Verfahren zur Feststellung
des unbekannten Autors des Buches wird eingeleitet. Da das Buch in Basel
gedruckt worden ist, wird im Rechtshilfeverfahren der Basler Drucker vernommen
. Er wäscht seine Hände in Unschuld und behauptet, weder den Verfasser
noch seine Auftraggeber zu kennen. Trotz starker bürokratischer Betriebsamkeit
kann der Autor der Schrift nicht ermittelt werden. Am 7. Februar
1804 teilt Greifenegg dem Herzog das negative Ergebnis der Untersuchung
mit. Er kann sich dabei des Hinweises nicht enthalten, daß das Buch durch die
Wiener Zensur nicht verboten worden sei.

Der Malteserorden, in seiner Ehre gekränkt, kann sich jedoch mit dem
ergebnislosen Verlauf der Untersuchung nicht zufrieden erklären, und er
drängt auf Weiterführung des Verfahrens. Dies veranlaßt Greifenegg zu
folgender Niederschrift: „Allein der geistliche Haß ist meistens unauslöschlich
rachgierig. Sollte er sich dahin erstrecken, die Sache noch weiter und bis zum
Mißbrauch der allerhöchsten Huld zu treiben, so müßte er sich vor der ganzen
Welt schämen, wenn er nicht vorher dieses Buch gründlich widerlegte."

Vom 29. Januar 1804 datiert ein Schreiben des österreichischen Direktorial-
gesandten zu Regensburg, des aus Freiburg stammenden Freiherrn v. Fahnenberg
, an den breisgauisch-ortenauischen Appellationsrat, Professor Sauter in
Freiburg, den die Leser dieses Aufsatzes bereits als Examinator bei der
Prüfung zur Wiederbesetzung des Lehrstuhles für Logik und Metaphysik
kennengelernt haben. Diesem ehemaligen Professor der Logik schreibt Fahnenberg
: „Die Größe des Beifalls wage ich nicht zu schildern." Es erscheint
wahrscheinlich, daß Sauter der anonyme Verfasser der Schmähschrift gegen
den Malteserorden ist und daß Greifenegg diese Zusammenhänge bekannt
waren. Aber als alter und routinierter Verwaltungspraktiker ordnet er an,
daß entsprechend den Vorstellungen des Ordens das Untersuchungsverfahren
zwecks Feststellung des Autors der Schmähschrift fortzusetzen ist, während

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