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Der Breisgau im Hochmittelalter
Von W o 1 f g a n g S t ü 1 p n a g e 1
Eine Überschrift wie1 „Der Breisgau im Hochmittelalter" für einen Beitrag
von wenigen Seiten wird anspruchsvoll klingen. Es soll daher gleich gesagt
w erden, daß hier nur ein paar Linien gezogen werden können, während anderes
ganz fortbleiben muß. Dies gilt schon in räumlichem Sinne, nämlich für
den südlichen Breisgau und für den Schwarzwald, deren Verhältnisse weitgehend
außer Betrachtung bleiben müssen. Es gilt weiter in geschichtlichem
Sinne insofern, als es die Herrschaftsverhältnisse in ihrer engen Verbindung
mit Besitzverhältnissen sind, die das Thema bestimmen.
I.
Der Name des Breisgaus hat sich, seitdem er zum ersten Male in
der mittelalterlichen Überlieferung auftaucht - - im Jahre 752 in einer Schenkungsurkunde
für St. Gallen2 —, mit besonderer Beständigkeit in der politischen
Einteilung wie im Bewußtsein des Volkes erhalten. Ursprünglich vielleicht
das Gebiet eines alemannischen Kleinkönigtums (Vadomar)3, wurde der
Name Bezeichnung einer fränkischen Grafschaft, die ebenso in der deutschen
Kaiserzeit weiterlebte, nach dem Untergang des schwäbischen Herzogtums
direkt vom Reiche zu Lehen ging und sich zur Landgrafschaft umbildete, die
seit dem 14. Jahrhundert als in die obere und die niedere Landgrafschaft geteilt
erscheint. Die Landgrafschaft im niederen Breisgau gelangte im späteren
Mittelalter in die Hände des Hauses Österreich. Nach dem Verlust des Elsasses
gewann der Breisgau besondere Bedeutung für dieses Haus. Demgemäß erhielt
der Name eine Anwendung, die weit über die Landschaft hinausging.
Die österreichische Verwaltung unterschied in den Vorlanden die Bestandteile
Breisgau, Schwaben und vorarlbergische Herrschaften4. Dabei diente der
Name Breisgau nicht nur für die österreichischen Bestandteile der alten Grafschaft
, sondern umgriff u. a. auch das sogenannte obere Rheinviertel mit der
Grafschaft Hauenstein, den vier Waldstädten und dem Fricktal5.
Seit der Begründung des badischen Großherzogtums ist der Name Breisgau
aus der Verwaltungseinteilung verschwunden. Um so zäher aber lebt er im
Volk sbewußtsein weiter, umfaßt aber nicht mehr die ganze alte Grafschaft.
i Der Arbeit liegt cm Referat, das auf der XVII. Tagung südwestdeutscher Archivare am 25. Mai 195"
in Staufen im Breisgau gehalten wurde, zugrunde.
- Hermann Wartmann, Urkundonbuch der Abtei St. Gallen I., S. IS.
:i Peter Gocßler in: Volk und Vorzeit II. (1940), S. 7—14.
* Otto Stolz, Geschichtliche Beschreibung der ober- und vorderösterreichischen Lande (1943), S. 17.
r' tgnaz de Luca, Geographisches Handbuch von dem Österreichischen Staate II. (1790), S. 571.
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