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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1959/0008
hat dann im 20. Jahr hundert von der Landesgeschichte und von einem neuen
Bild der Verfassungsgeschichte her frische Impulse erfahren. Danach war die
herzogliche Stellung der Zähringer eine gleichsam revolutionäre, und mit
neuen, revolutionären Mitteln haben sie versucht, sich in ihrem Herrschafts-
raum zu befestigen. Man meint hier bereits, die moderne Idee des Flächenstaates
am Werke zu sehen, die sich neben hergebrachten Organisationsforiuen
neuer Hilfsmittel wie Rodung und Städtegründung bedient15. Mit dem Aussterben
der Herzöge und dem Auftreten zahlreicher Erbansprüche ist freilich
der Komplex zerfallen; es zeigte sich, daß die Fläche kein Land war, wie
Österreich beim Ausgang der Babenberger. Es fragt sich, wie weit dieser
Zähringerstaat jemals die Geschlossenheit hatte, die man meinte nun zerfallen
zu sehen, und ob man hier nicht doch einer optischen Täuschung unterliegt.

In diesem Sinne wollen wir die Zähringerzeit einmal nicht so sehr mit
dem Blick auf die Leistungen und Schicksale dieser Familie hin betrachten,
sondern von der Frage ausgehen: Was war im Breisgau schon vor den Zähringern
und was war zu ihrer Zeit außer ihnen noch da?

IL

Wenn die frühesten Nachrichten über den Breisgau Besitz von Klöstern
zum Gegenstand haben, so sind es immer Güter und Rechte, die mit den
großen karolingischen Konfiskationen im 8. Jahrhundert in Zusammenhang
stehen. Hier werden uns auch die ersten Namen von Grafen im Breisgau
bekannt10. Was aus dem Lorscher Besitz später wurde, ist bisher unerkennbar
, über den sanktgailischen sind wir besser unterrichtet. Er hatte seinen
Mittelpunkt im Gebiet um den Schönberg, wo die sankt gallische Propstei
Ebringen bis zum Ende des alten Reiches bestand.

Doch wir erkennen eine noch ältere Schicht von Besitzungen als diese,
die auf Einflüsse aus dem Elsaß zurückgeht und mit dem elsässischen
Herzogtum des 7.—8. Jahrhunderts zusammenhängt, wenn auch der
Breisgau bis auf die Zeit Teudebalds und Landfrieds dem alemannischen
Herzogtum zugehörte. Da für diese Schicht ältere Urkunden fehlen, sind wir
auf Schlüsse aus späteren Fälschungen angewiesen.

Hier ist zunächst das älteste Kloster, das im Breisgau liegt, zu nennen,
St. Trudpert, im Anfang des 7. Jahrhunderts vom Elsaß her gegründet17;
ferner die Besitzungen eines elsässischen Klosters Ebersheim-Münster.
Mittelpunkt dieser Besitzungen war Burkheim am Kaiserstuhl, das ein
wichtiger Stützpunkt der Etichonen gewesen sein muß; wahrscheinlich führt
von hier eine Linie zu dem elsässischen Grafensproß Guntram, der bis 952
Burkheim besaß. Auch die Rechte von Ebersheimmünster in Weisweil werden
im 12. Jahrhundert auf das elsässische Herzogtum zurückgeführt18.

15 Th. Mayer, Der Staat der Herzoge von Zähringen (1935). — ders., Historische Zeitschrift (HZ) 1j9,
S. 478 ff. — Karl S. Bader, Der deutsche Südwesten in seiner territorialstaatlichen. Entwicklung (1950),
S. 38 f. — Vor Überschätzung der zähringischen Machtstellung warnt Hektor Ammann, Zeifschr. f.
Schweizer Geschichte 24, S. 362 f.

iß 758 Chancor: Wartmann I. S. 27. Vgl. Karl Glöckner, ZGO 89, S. 318, 325 f. — 763 Adelhart: Wartmann
I. S. 47.

17 Th. Mayer, Beiträge zur Geschichte von St. Trudpert (1957).

18 Büttner, Elsaß-Lothr. Jahrbuch (ELJB) 18, S. 515. — ders., Schauinsland 67, S. 9. f., 51. — Über die
Urkundenfälschungen des Klosters Ebersheim: Hans Hirsch in Festschrift Hans Nabholz (1954), S. 2-> I F.,
mit früherer Literatur.

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