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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1959/0059
und ain schach mit seinen stainen, alles von cristallin, in vergult silber ge-
fasst" erwähnt11. Wenn diese Arbeiten nur in ihrer Rohform vielleicht frei-
burgisch waren, so erweisen sich im gleichen Inventar „ain große calcidonien
schal mit vergultem fuess und ain schaid mit ainem credentzmesser von caJzi-
dan heften, silbrein und vergult" wegen des Materials als sichere Freiburger
Werke.

Auch für König Ferdinand I. (1519—1564) sind Freiburger Beziehungen
bekannt. 1544 verlieh er dem Steinpolierer Hans S c h ö r (Scher) von Freiburg
das Privilegium, von der Bruderschaft der Steinpolierer befreit zu sein,
weil er „mit der holen arbait der cristallischen drinckgeschirr, auch calce-
donier und jaspis für all andere, die sich gleichwol der enden zu Freyburg
des stainpalierens gebrauchen, in sondere erfarung und schicklichkait komen,
das er damit im werck, so er uns zu ersehen fürbracht, künstlich und für
wessenlich befunden wirdet"12. Er wird also als Hersteller künstlerisch gestalteter
Gefäße bewußt von der alle gewöhnlichen Steinpolierer umfassenden
Bruderschaft befreit. Im Nachlaß der 1547 gestorbenen Gemahlin König Ferdinands
, Anna von Ungarn, befand sich ein „cristallener leffl mit ainem golden
still"13.

Ihre Blütezeit erreichte die Freiburger Kristallschleiferei in der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts, die an kunstgewerblichen Stücken und an deren
Sammlung in Kunstkammern besonderes Interesse hatte. Erzherzog Ferdinand
II. (1564—1595), der der bedeutendste Kunstsammler seiner Zeit war,
hatte am Kristallgerät seine besondere Freude. 1573 kaufte er von Hans
Walch in Freiburg um 126 Gulden 30 Kreuzer „cristallinen waren"14 und

1588 bestellte er beim Rat in Freiburg einen Zentner „weisse christallin stük-
lin". deren Verwendung allerdings nicht bekannt ist15. Er schrieb am 14. November
1588 an „Burgermaister und Rath der Statt Freyburg: Wir haben Eur
unss vom Achten diss gagenwurtigen Monats zuegethanes schreiben sambt
dem Centner mit weissen cristallin stüklein wol empfangen und geraicht unss
solliche Eur so fürderliche zuefertigung angeregts Cristalls zu gantz gnedigi-
stem angenemben gefallen. Euch mit gnaden ersuechende, Ir wollen bey den
Maistern des Ballierer Handtwerchs die Verordnung thuen, dass alle sticklein
cristall, so sy zu der arbait nit gebrauchen khinden, und auss selbigen die
aller dar- und weissisten für unss zusamengeklaubt und unss nach und nach
zuegeschickt werden, darneben auch berichten, wass der Centen solliches
Cristalss, so sonsten nit zu brauchen, costet. Das raicht unss von Euch zu gne-
digistem gefallen in gnaden haben zu erkennen. Und unser V. O. Camer wird
sich für den unss zuegefertigten Centen Cristall mit den Maistern Ballierern
der gebür nach vergleichen".

Der Rat hatte bei allen Meistern des Balliererhandwerks die Stücke sammeln
lassen und als Preis 8 Gulden für den Zentner festgesetzt. Am 30. Jänner

1589 berichtete Hans Georg Hauser, Oberster Meister und der Ballierer Obmann
in Freiburg, an die Regierung in Ensisheim, daß die Stücklein zu kleiner
Arbeit noch gut brauchbar gewesen wären, also nicht als reiner Abfall zu
bewerten seien.

" Jb. II, Regest 1511, 1895.

12 Jb. XI, Regest 6661.

13 Jb. V, Regest 4525.

] 4 Kunstsaehen III, 46, Landesregierungsarchiv Innsbruck.
!3 Kunstsaehen III, 46, Landesregierungsarehiv Innsbruck.

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