Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1959/0066
bänden innerhalb der Mauern und Grundstücken um 400 Louisdor (= 4000
Gulden) und nahm dort mit Frau und Kindern sowie seinem mitgebrachten
ansehnlichen Vermögen seinen Wohnsitz. Er wurde Bürger der Stadt Säckingen
und kaiserlicher Untertan. In der Klosteranlage richtete er eine Baumwollspinnerei
, eine Baumwolltücherweberei und eine Musselinfabrik ein, für
welche er einheimische Arbeitskräfte selbst anlernte. Nach einem Bericht vom
März 1789 hatte sich das Geschäft gut entwickelt und sollte noch weiter ausgebaut
werden.

Nachdem Frankreich die Einfuhr von Baumwollwaren verboten hatte,
war ein großes Absatzgebiet verlorengegangen. Aber auch Österreich war
durch ein Textileinfuhrverbot gesperrt, selbst für die eigenen Vorlande, und
so versuchte Grob, eine Genehmigung für Warenlieferungen nach Wien zu
erlangen. 1790 erlaubte die dortige Regierung die Einfuhr aus Vorderösterreich
, doch wurde sie denselben Zollsätzen unterworfen wie die ausländischen
Güter.

Grob versuchte diese Schwierigkeiten zu umgehen, indem er sich mit
seinen Arbeitern nach Wien begab und dort eine Musselinfabrik einrichtete.
In Säckingen hatte er zuletzt meist nur gewöhnliches Baumwolltuch angefertigt
. Seine dort verbliebenen Angehörigen betrieben im Kloster einige Baumwollwebstühle
weiter, doch konnte dies nicht mehr als Fabrikbetrieb gelten.

Im Jahre 1792 kehrte Grob an den Flochrhein zurück, um dort wieder
einen Betrieb zu eröffnen, durch den er seine privilegierte Musselinfabrik in
Wien zu fördern trachtete, starb aber schon im Sommer und hinterließ Frau
und zwei Töchter in einer nicht ganz unbedenklichen Lage.

Am 21. Januar 1793 konnte der Magistrat von Säckingen an die Regierung
in Freiburg melden, daß die Witwe Grob die Spinnerei ziemlich stark betreibe
und diese als einigermaßen blühend bezeichnet werden könne. Zudem würden
in Heimarbeit gegen 50 Weber beschäftigt. Zum Bleichen sei die Klosteranlage
bequem, da sie über etwa 5 Jauchert8 Gelände verfüge.

Anderthalb Jahre später wurde berichtet, daß sich das Unternehmen nicht
merklich vergrößert habe, jedoch hat die älteste Tochter inzwischen den Heinrich
Bürgin aus dem Zürichbiet geehelicht, der es erweitern möchte9.

Diese Hoffnungen scheinen sich jedoch nicht erfüllt zu haben, denn Ende
Oktober 1794 verzeichnen die Akten10, daß die beiden Schweizer Jakob Höhn
und Johann Gattiker unlängst von den Erben Grob das Klosteranwesen nebst
Zubehör gekauft haben. Sie wollen darin eine neuartige Handspinnmaschine
aufstellen, die aber erst im Bau sei.

Die Kunde, daß in der Waldstadt eine Spinnmaschine mit einer Vielzahl
von Spindeln - - man sprach von 100 — betrieben werden soll, rief sofort den
heftigen und zähen Widerstand der großenteils vom textilen Hausgewerbe
lebenden Hotzenwälder hervor, die sich in ihrer Existenz bedroht fühlten.
Die beiden Schweizer verteidigten sich nicht ungeschickt, zeitweise vom Magistrat
unterstützt, und gingen bis zur letzten Instanz, dem Kaiser.

Sie führten zunächst u. a. ins Treffen, daß sie das Kloster von den Groben
so gekauft, wie diese es vom Staat erworben hätten, um darin unter k. und k.
Schutz und Schirm eine Baumwollenfabrik anzulegen. Ohne dies hätten sie

s i Jauchert = i Morgen = 56 Ar.
9 GLA 97 Aktenabt. Säckingen Fase. 21S.
3 0 Desgl. Fase. 219.

64


Zur ersten Seite Eine Seite zurück Eine Seite vor Zur letzten Seite   Seitenansicht vergrößern   Gegen den Uhrzeigersinn drehen Im Uhrzeigersinn drehen   Aktuelle Seite drucken   Schrift verkleinern Schrift vergrößern   Linke Spalte schmaler; 4× -> ausblenden   Linke Spalte breiter/einblenden   Anzeige im DFG-Viewer
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1959/0066