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nie gekauft, und wenn die Regierung das ihnen von den Verkäufern zur Garantie
gegebene [nstrument entkräfte, so behielten sie sich vor. ihr das Anwesen
zurückzugeben und Schadenersatz zu fordern.

Bei den weiteren Verhandinngen mit den staatlichen Stellen spielt dann
ein Privilegium exclusivum vom 6. Mai 1790 eine wichtige Rolle, welches von
Kaiser Leopold II. dem Peter Lorenz Rubini Grafen von Walterstein auf zehn
Jahre für eine neuartige Streich- und Spinnniaschine erteilt worden war, auf
welcher man Florettseide, Flachs, Baum- und Schafwolle zu Garn verarbeiten
könne. Sie solle hundert Fäden zugleich spinnen und zur Bedienung nur eines
einzigen, auch blinden Menschen bedürfen sowie „zur Richtung der Fäden"
eines 9—10jährigen Kindes. Das Ausschließungsrecht soll jedoch erlöschen,
wenn der Inhaber des Privilegiums nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung
die Maschinen errichte und während seiner Laufzeit im Betrieb halte.
Die Eigentümer anderer als der im Patent beschriebenen Maschinen sollen
im Besitz und Gebranch derselben nicht beeinträchtigt werden.

Da von den \ orderösterreichischeii Behörden die „politischen Rücksichten"
für schwerwiegender erachtet wurden als die Bestimmungen des Waltersteinischen
Privilegiums, das ohnehin mehr für die inneren Erblande zugeschnitten
erscheine, ist es nicht zu verwundern, daß das Hofdekret vom 27. März 1795
schließlich die Einführung der von Höhn und Gattiker geplanten Maschine
in den Vorlanden verbot. Von einer Anwendung des schon außer Gebrauch
gekommenen Privilegiums von 1790 könne keine Rede sein11.

Damit war der Kampf um die Einführung der Spinnmaschine in Vorderösterreich
vorläufig beendet und diese Fabrik in Säckingen tritt in das Dunkel
der Geschichte zurück. Zur selben Zeit lief die 1784 vom Kurfürsten Karl
Theodor von der Pfalz privilegierte Maschinenspinnerei im deutschen Crom-
ford schon mehr als zehn Jahre mit großem Erfolg12. Der Siegeszug der Maschine
war auch in Österreich nicht mehr lange aufzuhalten.

St. Blasien

Unter Fürstabt Martin II. Gerbert (1764—1793) hatte die in der Mitte des
/.( hüten Jahrhunderts begründete Benediktinerabtei ihre zweite Hochblüte
erlebt, die ihren äußeren Ausdruck in den großartigen Bauten von M. d'Ixnard
gefunden hatte. Die Aufhebung der altehrwürdigen Reichsabtei traf praktisch
nur ihren liegenden Besitz, denn die Klostergemeinde wanderte unter
Mit nähme von Bibliothek und Kunstschatz sowie den Särgen der Habsburger
1807/08 nach Österreich aus. wo sie seit 1809 in St. Paul in Kärnten die Tradition
Si. Blasiens fortsetzt.

I m die Mitte desselben Jahres trafen unabhängig voneinander zwei
Schweizer Mechaniker in St. Blasien ein. um in den leerstehenden Baulichkeiten
gewerbliche Betriebe einzurichten: Heinrich Düggli (Duggly) und Johann
Georg Bodmer. beide aus Zürich.

Bodmer kam am 20. Juli mit einer ganzen Wagenkolonne voll Maschinen.
Werkzeugen und Hausrat, um eine Fabrik für seine selbstkonstruierten
Spinnmaschinen anzulegen, wozu ihm am II. September die Erlaubnis erteilt
\s u rde.

Ji Desgl. Fase. 219a.

12 Gemmert, Die Entwicklung der ältesten kontinentalen Spinnerei. Leipzig 1927.

5 Schau-ins-Land

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