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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1959/0093
„Geschichtliche Beschreibung der ober- und vorderösterreichischen Lande" (1943) hat
in seiner Art wohl zum ersten Male K. S. Baders Buch „Der deutsche Südwesten
in seiner territorialstaatlichen Entwicklung" (1950) von dem Wesen und von der
Bedeutung Vorderösterreichs einen Begriff zu geben vermocht. Des weiteren sind
wir heute vielleicht eher geneigt, vergangene Größe wahrzunehmen auch dann, wenn
ihr der Erfolg im Sinne machtpolitischer Behauptung versagt geblieben ist, und verborgeneren
Linien nachzuforschen, die unauffälliger, aber vielleicht um so wirksamer
die Zukunft gestalten.

Das Alemannische Institut unter Leitung von Friedrich M e t z in Freiburg, dessen
Arbeitsfeld ja eben dieser Raum ist, war gewiß hervorragend berufen, Vorderösterreichs
Wesen und Geschichte in den Kreis seiner Tätigkeit zu ziehen; es hat uns eine
geschichtliche Landeskunde geschenkt, die, wenn auch keine Geschichte der Vorlande,
so doch in großer Vielseitigkeit Bilder und Erkenntnisse liefert von ihrem Leben und
Wesen im gesamten und in den einzelnen Bestandteilen, deren jeder mit Stolz sich
als ein Teil dieses Ganzen wußte und von ihm Gestalt empfangen hat, nicht als Prägung
nach dem Muster einer Einheit, sondern in einer gelassenen Freiheit eigentümlicher
Art, die österreichisches Wesen überall kennzeichnet, der man andererseits auch
unfreundliche Benennungen gegeben hat. Das Werk ist so angelegt, daß die Beiträge
des ersten Bandes einzelne Sachgebiete mit dem Blick auf die Gesamtheit Vorderösterreichs
behandeln, während im zweiten die Territorialgebiete je einzeln nach
ihrem geschichtlichen Dasein im Rahmen des Habsburgerreiches geschildert werden.
Hierbei erscheinen lediglich die althabsburgischen Besitzungen im Aar-, Thür- und
Zürichgau nicht berücksichtigt; diese sind freilich zu der Zeit, als der Begriff und
Name Vorderösterreichs oder der Vorlande in Aufnahme kam, schon verloren gewesen
. Für beide Teile des Werkes wurde eine namhafte Zahl hervorragender
Spezialkenner als Mitarbeiter gewonnen. Dabei ist es nicht zu verwundern, daß der
Aufbau im ganzen gewisse Unebenheiten zeigt, daß die Gesichtspunkte nicht immer
einheitlich sind, und daß manche Autoren reichliche Nachweise bringen, während
andere ganz darauf verzichten. Für den zweiten Band muß eine Besprechung im
einzelnen sich in dieser Zeitschrift auf den österreichischen Breisgau beschränken.

Zunächst gibt F. M e t z eine „Landeskundliche Übersicht" (S. 9—42) der Herrschaften
und Städte, die im Bereich zwischen Arlberg und Vogesen früher oder später an
das Haus Habsburg gekommen sind, mit Hervorhebung jeweils der bemerkenswerten
Eigentümlichkeiten. Der geographischen und geschichtlichen Vielgestaltigkeit gegenüber
wird auch das Verbindende und Gemeinsame herauszustellen versucht, wobei
die Blickrichtung nach Wien von besonderer Bedeutung erscheint. — Die habsburgi-
sche Territorialpolitik schildert H. E. Feine in seinem Beitrag „Entstehung und
Schicksal der vorderösterreichischen Lande" (S. 43—62), vielleicht zu sehr nach dem
Rezept einer raumpolitischen Strategie, das für mittelalterliche Zeiten nur in Grenzen
anwendbar ist. Nach Feine ist der Gedanke des schwäbischen Herzogtums in
Fortsetzung hohenstaufischer Tradition der Ausgangspunkt für die vorderösterreichische
Territorialpolitik. Der Übersicht über die territoriale Entwicklung folgt eine
kurze Charakterisierung der Verwaltungsgliederung und Form der Regierung. —
Dem Abbröcklungsprozeß im Westen und Herabsinken der dortigen Besitzungen zu
Nebenlanden stellt F. Huter „Vorderösterreich und Österreich. Von ihren mittelalterlichen
Beziehungen" (S. 63—81) die Bedeutung Tirols als eines Felsens der habs-
burgischen Stellung im Westen gegenüber. Entsprechend war der Zuzug aus dem
Westen nach dem Osten mit seinen reichen Möglichkeiten weitaus stärker als auf
dem umgekehrten Weg. - - Wie Huter das Mittelalter betrachtet H. Kiamei „die
Beziehungen zwischen Vorderösterreich und Österreich in der Neuzeit" (S. 82—105),
wobei er die Vor- und Nachteile, die aus der Verbindung für den einen und anderen
Bestandteil erwachsen sind, abwägt; das Urteil bleibt im allgemeinen zu unbestimmt
und unentschieden. ■ Der Beitrag des verstorbenen O. Stolz „Verhältnis der
vorderösterreichischen Lande zu den landesfürstlichen Regierungen in Innsbruck und
Wien" (S. 106—116) deutet die entsprechenden Verwaltungszusammenhänge nur an,
beschäftigt sich vielmehr mit der territorialen Einteilung sowie Aufführung älterer

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