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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1959/0094
Beschreibungen der vorderösterreichischen Lande, entsprechend den Ausführungen
in seinem schon genannten Buch. Dabei sind Wiederholungen von Dingen, die auch
in anderen Beiträgen stehen, nicht ausgeblieben. O. Regele „Ziir Militärgeschichte
Vorderösterreichs" (S. 117—130) stellt Notizen zur Wehrverfassung und
Regimentsgeschichte zusammen, endlich zur Kriegsgeschichte seit dem Dreißigjährigen
Krieg. Eine Anzahl Träger berühmter Namen der österreichischen Militärgeschichte
stammt aus den Vorländern - - Einen sehr gehaltvollen Beitrag „Bergbau
und Hüttenwesen in den Vorlanden" (S. 131—186) liefert R. Metz mit Aufführung
aller wichtigeren Vorhaben und Betriebe des Schwarzwakles und der Vogesen, unter
Berücksichtigung der bergmännischen Bevölkerung und der staatlichen Bergverwaltung
sowie der Bedeutung für das Münzwesen und die Wirtschaft im allgemeinen;
lediglich einige Bemerkungen aus dem Feld der allgemeinen Geschichte dürften nicht
ganz stichfest sein. — Mit vorbildlich scharfer Abgrenzung seiner im Sinne des Gesamtthemas
Vorderösterreich schwierigen Aufgabe hat W. Noack „Südwestdeutsche
Kunst im Zeichen der vorderösterreichischen Herrschaft" (S. 187—204) seinen Gegenstand
gestaltet; er beschränkt sich auf dasjenige, was vorwiegend im Rheingebiet
und Schwarzwald auf habsburgische Anregung oder Stiftung unmittelbar zurückgeht:
Golclschmieclearbeiten, Wappen, Fenster, Regierungsgebäude, das meiste aus der
Glanzzeit der Kunst am Oberrhein im 15. und 16. Jahrhundert. Besonders hervorzuheben
ist die große Habsburgerstiftung für den Chor und die Chorkapellen des
Freiburger Münsters, deren Geschichte im einzelnen noch nicht untersucht ist. -
W. Müller behandelt „Die kirchlichen Verhältnisse" (S. 205—227), wobei der meiste
Raum den Zeiten der theresianisch-josephinischen Reform gewidmet ist. Auch die
Schulverhältnisse werden behandelt. Leider tritt die Bedeutung des Klosterwesens
in Vorder Österreich weder hier noch an anderer Stelle des Werkes hinreichend in
Erscheinung. — Einen ausgezeichneten Überblick mit vielen konkreten Angaben hat
aus einer souveränen Kenntnis des Materials noch kurz vor seinem Tode F. Schau b
„Die vorderösterreichische Universität Freiburg" (S. 228—244) beigetragen.

Den zweiten Band (bei durchlaufender Paginierung) eröffnet M. Wellmer „Der
vorderösterreichische Breisgau" (S. 251—325). Während die Forschung seit vielen
Jahren sich eingehend mit dem Aufbau der zähringisehen Territorialstellung im
Breisgau befaßt hat, wenn auch mehrfach unter Verwendung allzu „moderner" raumpolitischer
Denkkategorien, liegen die Anfänge der Habsburger im Breisgau, sowohl
in der älteren Periode wie noch bei ihrem neuen Vordringen im 13. Jahrhundert, im
einzelnen noch sehr im dunkeln. So ist auch die Darstellung Wellmers genötigt, über
diese Anfänge sich kurz zu fassen. Eine ausführliche Erörterung findet dagegen die
Frage der Landgrafschaft im Breisgau seit dem Übergang der Stadt Freiburg an die
Habsburger. Es werden neue Zeugnisse dafür beigebracht, daß dieses begehrte, in
seiner Funktion jedoch schwer zu fassende Amt damals und noch viel später tatsächlich
nicht habsburgisch gewesen ist.

Für seinen Beitrag, der nicht nur Bekanntes zusammenstellt und deutet, sondern
auch manches Neue erschließt, hatte Wellmer eine Quelle zur Verfügung, aus der
bisher noch wenig geschöpft wurde, die „Brisgovia vetus et nova" von Maldoner.
Aus dieser stammen u. a. Nachrichten über die breisgauischen Landstände seit der
Mitte des 15. Jahrhunderts mit ihren Verhandlungen über Aufgebote, Steuern und
Geldhilfen. Es ist danach unwahrscheinlich, daß der Anfang dieser Einrichtung in
eine frühere Zeit zurückverlegt werden kann. Die vorhergehenden Einungen von
Städten oder Adligen haben partikularen Charakter und werden auf bestimmte Zeitdauer
geschlossen. Die Beispiele Wellmers geben eine Fülle von Einblicken in die
Maschinerie des öffentlichen Lebens, wie Funktionieren der Landstände, Frage der
Reichsunmittelbarkeit einiger Stände, besonders der Johanniter, Organisation des
Aufgebots in den acht Landfahnen, ständische Priminstanz, Auseinandersetzung der
Bauern mit ihrer näheren Obrigkeit. Der Text ist nicht immer leicht zu lesen und
setzt die Kenntnis mancher landesgeschichtlichen Begriffe voraus, die nicht jedermann
geläufig sind. Einer Übersicht über die reiche Fülle des Gebotenen wäre eine
Abteilung in Unterabschnitte zugute gekommen. In dem dankenswerten Wunsch nach

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