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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0017
Dabei ist es bisher geblieben. Die beiden unzweifelhaft auf die Eigenschaft
des Zasius als Notar zurückgehenden Instrumente ergeben zwar kein einläßliches
Zeugnis für eine breitere Tätigkeit des nachmals gefeierten Humanistenjuristen17
als Notar, jedenfalls aber den vollen Beweis dafür, daß Zasius tatsächlich
als Notar tätig geworden war und nicht nur, wie zeitweilig vermutet,
im Rahmen des Konstanzer kurialen Kanzleibetriebes als Schreiber geamtet
hatte. Nicht zu entdecken war bisher der auf Zasius lautende Palatinatsakt, so
daß unsicher bleibt, ob er sein Notarspatent von einem der zahlreichen Inhaber
des kleinen Palatinats, von einem Comes Palatinus Maior oder vom kaiserlichen
Hof selbst erhalten hat18. Wenn Zasius sich später nach AVien wandte, um zum
Magister Artium ernannt zu werden19, ist wohl beinahe anzunehmen, daß er
dies schon ehedem bei dem Wunsch, die Creation als Notar zu erlangen, getan
hat. Doch sei hier künftigen Entdeckerfreuden nichts vorweggenommen; es ist
durchaus möglich, daß über kurz oder lang weitere Zeugnisse, die auf des
Zasius Notarseigenschaft und -tätigkeit Bezug haben, zum Vorschein kommen.

Nehmen wir nunmehr die beiden bekannt gewordenen Instrumente etwas
näher in Augenschein! Abdruck des bisher unbekannt gebliebenen Schaff hauser
und erneute Wiedergabe des in Baden befindlichen Stückes dürften sich lohnen,
weil sich aus Form und Inhalt vielleicht doch einiges zur Entwicklung des
jungen Zasius gewinnen läßt.

IL

Zeitlich geht die am 12. März 1492 in der kleinen Stube des Wirtshauses
„Zum Engel" in Baden im Aargau, wie nach Notarsart gewissenhaft berichtet
wird, ausgestellte Urkunde20 voran. Diese zeitliche Abfolge ist für unser Thema
von einiger Bedeutung; sie zeigt uns nämlich, daß aus der des Signetes entbehrenden
, jüngeren Urkunde keine Schlüsse auf die Erwerbung des Notarspatentes
gezogen werden können. Wenn die zweite Urkunde, die das Datum
vom 20. Juni 1492 trägt21, kein Signet aufweist, so jedenfalls nicht, weil der
Notar Ulrich Zäsi damals noch kein Signet geführt hätte. Die Gründe des Mangels
an Signet müssen also anderswo liegen; wir werden sie noch kennen lernen.

Die Urkunde vom 12. März 1492 - - wir nennen sie, obwohl in Baden ausgestellt
, im Hinblick auf Auftraggeber und Verwahrungsort das Schaff-
h a u s e r Instrument - - gehört in den Zusammenhang eines von 1487 bis
1492 die Gerichte in Mellingen und Schaff häufen beschäftigenden Rechtsstrei-

17 Dazu G. K i s c h , Humanismus und Jurisprudenz: Der Kampf zwischen mos italicus und mos gallicus
an d. Universität Basel (= Basler Studien z. Rechtswissenschaft 42, 1955). Vgl. auch den Beitrag von
Kisch in diesem Heft.

18 Zu den Notarskreierungen durch Palatinatsakt vgl. E. Dobler, Das kaiserliche Hofpfalzgrafenamt
und der Briefadel im alten Deutschen Reich vor 1806 in rechtshist. u. soziolog. Sicht (ungedr. iur. Diss.,
Freiburg i. Br. 1950). Zur Ernennung von Notaren durch den Comes Palatinus Maior K. S. Bader
und A. v. Platen, Das Große Palatinat des Hauses Fürstenberg (= Veröffentl. a. d. F. Fürstenb.
Archiv 15, 1954), insb. S. 244 ff. Neuerdings W. Schmidt-Thome, Das Notariat, in: Vom Sachsenspiegel
zum Code Napoleon (hgg. v. H. Kaspers 1961) S. 155 ff. Vielleicht erbringt der Fortgang des
vom Heroldsausschull der Deutschen Wappenrolle herausgegebenen „Hofpfalzgrafen-Registers" (1953 ff.)
Für Zasius' Bestellung den erwünschten Aufschluß. Einen Fingerzeig zum von Zasius eingeschlagenen
W eg könnte die Tatsache geben, daß Lukas Lütprand (vgl. Anm. 37) 1485 durch den Bischof Matthias
\. Srckau kraft Spezialvollmacht K. Friedrichs sein Notarsdiplom erhalten hatte (Urk. Stadtarch. Baden
i. A. II n. 886).

19 J. Rost, Die Ernennung des Ulrich Zasius zum Magister artium durch K. Maximilian I., in: Zs. f. d.
Gesch. d. Oberrheins NF. 28 (1913) S. 142 ff.

20 TJR. Schaffhausen n.3312. Den Text siehe unten Beilage 1.

21 Orig. StA. Baden im Aargau. Druck: Urk. Stadtarch. Baden II n. 945. Text unten Beilage 2.

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