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http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/schauinsland1961/0019
dem Nachlaß herauszuholen, und fand dort auch in gewissem Umfang Gehör:
auf Rat des Schultheißen der Stadt Mellingen, Hans Rudolf Segesser25, und
anderer ehrbarer Leute daselbst, sowie auf freundliches Drängen des eidgenössischen
Boten, Heinrich Winckelried von Unterwaiden, überließ Dorothee,
die Witwe des Hans Emch, den beiden Mellinger Schwägern den von ihr selbst
für wertlos gehaltenen und erklärten Schuldbrief auf das Schaffhauser Haus,
nebst einem anderen Brief, über den leider nichts näheres gesagt ist, als daß
er „von der flötze uff dem Schwartzwaldt" stamme20. Während die Schlauberger
von Brüdern diesen letzteren Brief offenbar behielten, zeigten sie sich
bereit, Hans Ulrich Emch den wertlosen Schaffhauser Zinsbrief auszuhändigen,
so daß verständlich ist, wenn dieser versuchte, doch noch etwas aus der Sache
herauszuholen.

Das Schaffhauser Instrument bildet nun ein bloßes Zwischenstück in diesem
weitläufigen Prozeßhandel. Alsbald nach dem Beschluß des Schaffhauser Gerichts
, Kundschaft in Mellingen einzuziehen, eilte Junker Ulrich Trüllerey an
die Reuß und ließ sich von einer Pergamenturkunde und einem Papierbrief,
die sich vermutlich im Besitz des Schaffhauser Spitals befanden oder die er,
Trüllerey, zugespielt erhalten hatte, ein vom öffentlichen Schreiber beglaubigtes
Vidimus fertigen, um damit vor dem Gericht in Mellingen - - und notfalls
wohl auch, da es sich um eine Testamentssache handelte, vor dem etwa weiter
anzurufenden geistlichen Gericht, vor dem das Notarsinstrument erhöhte Beweiskraft
hatte — gerüstet zu sein. Mit der Aufgabe, die beglaubigte Abschrift
zu fertigen, betraute Trüllerey den Stadtschreiber von Baden im Aargau, Ulrich
Z ä s i.

Damit ist erklärt, was Zasius zu diesem Rechtshandel beizutragen hatte:
äußerlich nicht viel, eine beweiskräftige Urkunde. Wie aber kam Ulrich Trüllerey
gerade zu Zäsi? In Schaffhausen hätte es öffentliche Schreiber gegeben,
die eine beglaubigte Abschrift mit gleichem Wert hätten herstellen können27;
in Mellingen fungierte ein Stadtschreiber28, der allerdings als städtischer Beamter
und Protokollführer im dortigen Stadtgericht beteiligt gewesen wäre. So
empfahl sich der Stadtschreiber von Baden, ein, wie er selbst gelegentlich äußerte
, dort sich vernachlässigt fühlender Mann29, der zudem den Vorzug hatte,
ein gewandter Unterhändler und mit allerlei Rechtshändeln vertraut zu sein.
Mag maßgeblich gewesen sein, daß Baden nicht weit von Mellingen lag, wo die
Kundschaft zu erheben war, und der Weg von Schaffhausen nach Mellingen
ohnedies über Baden führte: es ist nicht anzunehmen, daß der Schaffhauser
Altbürgermeister und Pfleger der Spitalspend, Junker Ulrich Trüllerey,
die Gelegenheit verpaßte, eine immerhin nicht unschwierige Rechtsfrage mit
dem gewandten notario zu besprechen; anzunehmen andererseits, daß Zasius
in seiner Eigenschaft als Schreiber auch in Anlegenheiten der Eidgenössischen
Tagsatzung ohnedies schon von dem Meilinger Handel wußte. Jedenfalls aber

25 Aus der habsburgischen Ministerialenfamilie der Segesser von Brunegg, die seit dem 13. Jahrhundert
in Mellingen ansässig ist und später in Luzern eine bedeutende Rolle spielt: Hist. Biogr. Lex. d.
Schweiz VI S. 327 f. Das Schultheißenamt in Mellingen war vom 14. bis zum 16. Jahrhundert in der
Familie Segesser sozusagen erblich.

20 Gerne würde man erfahren, welche der Schwarzwälder Flöfiergenossenschaften ihre Zinsbriefe im
Aargau unterbrachte. Leider begnügen sich unsere Prozeßakten mit dem dürftigen Hinweis. Vgl. F. J.
M o n e , Die Flözerei am Oberrhein v. 15. b. 16. Jahrh., Zs. f. d. Gesch. d. Oberrh. 11 (1860) S. 257 ff.

27 Sa? URl Schaffhausen weist für die fragliche Zeit mehrere für Stadt und Kloster tätige Schreiber bzw.
Notare auf.

28 Jf- R ° )l r, Mellingen a. a. O. S. 46 nennt für die ältere Zeit schwäbische Namen, für die Jahre um 1490
Heinrich Schweninger.

29 Xh. v. Liebe n a u a. a. O. S. 472 ff.

2 Schau-ins-Land . _

V


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